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Ein erster Arbeitsentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, der allerdings noch nicht vom Bundesumweltministerium veröffentlicht wurde, liegt vor. ITAD begrüßt grundsätzlich diesen Arbeitsentwurf als erste Diskussionsgrundlage zu einer sachgerechten Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht, sieht aber Korrekturbedarf bei der Abgrenzung zwischen der Beseitigung und der energetischen Verwertung. |