| Mengenbeschränkung in Gew-% | |
| Chlor ges | <4 |
| Chlor org. | <1 |
| Schwefel | <3 |
| Konzentrationsbeschränkung in mg/kg | |
| Arsen | < 20 |
| Blei | < 3300 |
| Cadmium | < 35 |
| Chrom | < 4000 |
| Kupfer | <1300 |
| Nickel | < 500 |
| Quecksilber | < 5 |
| Thallium | < 2 |
| Zink | < 2400 |
| PCB nach DIN | < 10 |
| PCB | < 10 |
| Chlorbenzol | < 10 |
| sonstige Parameter | |
| Abfalltemperatur | < 40 °C |
| Flammpunkt | > 55 °C |
| Schmelzpunkt | > 100 °C |
| pH-Wert | 3-12 |
Die Tabelle zeigt beispielhaft Annahmerichtwerte einer Hausmüll-verbrennungsanlage.
Mengen- und Konzentrationsbeschränkungen ergeben sich zum Teil aus der 17. BImschV, aber auch die Aspekte des Arbeitsschutzes müssen berücksichtigt werden (Schutz der Mitarbeiter vor toxischen und krebserregenden Stoffen).
Parameter wie Flammpunkt oder Schmelzpunkt ergeben sich aus den technischen Randbedingungen. Bei Abfällen mit einem niedrigen Flammpunkt besteht eine erhöhte Gefahr eines Müllbunkerbrandes. Abfälle mit zu niedrigem Schmelzpunkt werden schon im Müllaufgabetrichter pastös oder flüssig und können unverbrannt in die Schlacke gelangen.
Die Annahmerichtwertkataloge in den Genehmigungsbescheiden können jedoch aufgrund der Vielzahl vorhandener Schadstoffe nicht alle möglichen Schadstoffeinträge reglementieren. Es verbleibt sowohl beim Abfallerzeuger als auch beim Abfallentsorger die Pflicht, die Annahmemöglichkeit bei weiteren Schadstoffen mit den zuständigen Behörden abzustimmen.
Als Beispiel sei hier die Annahme von PAK (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe)-belastetem Altholz genannt.
Obwohl in den meisten Fällen kein Annahmerichtwert für PAK existiert, wird die Annahmemöglichkeit von höher PAK-belastetem Holz (> 5000 mg/kg) oft kontrovers zwischen Anlagenbetreiber und Genehmigungsbehörde diskutiert. Hier bleibt zu hoffen, dass möglichst bald eine einheitliche Regelung gefunden wird.
Weitere Annahmebeschränkungen bzw. -bedingungen ergeben sich aus dem organisatorischen und technischen Ablauf: