Die Annahmemöglichkeit von Abfällen in Hausmüllverbrennungsanlagen wird sowohl durch die Auflagen aus dem Genehmigungsbescheid der Anlage als auch durch die zur Verfügung stehende Technik beschränkt. Der Übergang zwischen diesen Beschränkungen ist fließend.
Eine typische Annahmebedingung, die aus dem Genehmigungsbescheid resultiert, ist die Einhaltung vorgeschriebener Annahmerichtwerte. Hierbei ist zu beachten, dass in den meisten Fällen die Annahmerichtwerte für das zur Verbrennung gelangende Abfallmenü gelten. Bei Richtwertüberschreitungen ist die Annahme daher bei entsprechender Vergleichmäßigung im Müllbunker durchaus möglich.
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