FAQ

Ist die produzierte Energie wirklich eine “erneuerbare” Energie?

Ursprünglicher Zweck des Anlagenbetriebes ist die schadlose Entsorgung von Abfällen. Eine weitere Aufgabe ist heutzutage die Umwandlung der dabei entstehenden Wärme in nutzbare Energieformen wie Strom, Fernwärme oder Prozessdampf. Die Nuzung des Energieinhaltes der Abfälle spart an anderer Stelle Brennstoffe ein.

Biogen – also erneuerbare Energiequelle im rechtlichen Sinne – sind im Schnitt 50 – 60 % des deutschen Siedlungsabfalls. (Quelle: Klimaschutzpotenziale der Abfallwirtschaft, BMU, UBA, BDE, 2010)

Gibt es in Deutschland Überkapazitäten oder werden weitere Anlagen geplant und gebaut?

In einigen Regionen gibt es tatsächlich überhöhte Kapazitäten. Dies resultiert u. a. daraus, dass keine übergeordnete Bedarfsplanung erfolgt. Jeder, der eine Anlage plant, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht, darf sie auch bauen.

Bezüglich des Abfalls, der verbrannt werden kann, ist die importierte Menge jedoch derzeit kaum größer als die exportierte. Ein übermäßiger Import ist kaum zu befürchten, da die Kosten einer Verbrennung höher sind, als die in anderen Ländern immer noch verbreitete Deponierung.

Mit einem weiteren, deutlichen Ausbau der Kapazitäten ist aber nicht zu rechnen.

Vgl.: Faktenblatt Kapzitäten und Importe

Warum gibt es noch grenzüberschreitende Abfallverbringung? Sie schadet der Umwelt und sollte grundsätzlich verboten werden.

Es ist immer am besten, den Abfall dort zu verarbeiten, wo er anfällt. Abfall sollte aber immer auch da entsorgt werden, wo die umweltfreundlichste, effizienteste und ökonomischste Entsorgung möglich ist. Dies kann in Grenzgebieten durchaus im Nachbarland sein, und wenn der Standard (Deponieanteil, Rauchgasreinigung) in einem Land besonders niedrig ist, oder ein akuter Notfall besteht, auch schon einmal weiter entfernt. Man sollte nicht vergessen, dass Emissionen, die durch eine nahe, aber minderwertige Entsorgung entstehen, auch nicht an den Landesgrenzen halt machen. So kann es auch für die Umwelt günstiger sein, Abfall über eine längere Strecke zu transportieren, wenn die Energie besser genutzt werden kann und dadurch fossile Brennstoffe eingespart werden können. Dies sollte jedoch nicht zu einem Verzicht auf die Entsorgungsautarkie einzelner Regionen führen.

Lassen sich mit Emissionsmessungen alle Schadstoffe erfassen?

Die Hauptbefürchtungen sind:

  1. dass einige Stoffe sich mit Staubpartikeln verbinden, Messungen jedoch nur in der Luft durchgeführt werden
  2. dass der Großteil der schädlichen Stoffe unbekannt ist, und demzufolge überhaupt nicht gemessen werden können, und
  3. dass Überschreitungen keine Konsequenzen haben.

Zu 1.: Partikel, die sich mit Staub o.ä. binden, werden erfasst, indem die Rauchgasproben mitsamt aller Partikel ausgeschleust und dann die enthaltenen Stoffe bestimmt werden.

Zu 2.: Auch unbekannte Stoffe, in Form von Metallen oder organische Stoffe, werden bei Rauchgasreinigung in der MVA angewandten Verfahren in gleichem Maße zurückgehalten oder zerstört. Toxikologische Untersuchungen haben zudem ergeben, dass –wenn überhaupt - nur ein geringes Toxizitätspotential für mögliche unbekannte Stoffe gegeben ist. (Lahl, „Gesamtemissionen deutlich verringert“, Müllmagazin 08/04, 4 (10).)

Zu 3.: Wenn die Emissionswerte die gesetzlichen Vorgaben überschreiten, müssen die Anlagenbetreiber dies der Genehmigungsbehörde mitteilen. Bei den meisten Anlagen geschieht dies automatisch über die elektronische Fernüberwachung (EFÜ). Kann das Problem nicht kurzfristig gelöst werden, muss  die Anlage ggf. abgeschaltet werden.

Ist Müllverbrennung gesundheitsschädlich?

Die Immissionsschutzmaßnahmen dienen nicht nur der Umwelt- sondern auch dem Gesundheitsschutz. (Quelle: Stellungnahme der Bundesärztekammer 1993; Titel?) Die Grenzwerte sind als Vorsorgewerte konzipiert, begrenzen sämtliche Emissionen also auf das Maß bei dem jegliche Beeinträchtigung der Gesundheit ausgeschlossen werden kann. Für thermische Abfallbehandlungsanlagen gelten strengere Werte als für alle anderen Industrieanlagen. Sogar für Textilien, die auf der Haut getragen werden, ist eine höhere Schadstoffkonzentration zulässig. Auch der Beitrag zum Feinstaubausstoß hat sich als irrelevant. Im Gegenteil: Thermische Abfallbehandlung ist eine Schadstoffsenke. (vgl.: Müllverbrennung – ein Gefahrenherd? Abschied von der Dioxinschleuder, UBA 2005), sie sorgt für weniger Schadstoffe in der Luft. Die modernen Filtertechniken in Müllverbrennungsanlagen reinigen so effizient, dass die Luft aus den Kaminen sauberer ist als die Luft in der Umgebung. (Emissions of Ultrafine and Nanoparticles from WtE plants, Cernuschi, 2009)

Für thermische Abfallbehandlungsanlagen gelten strengere Werte als für alle anderen Industrieanlagen. Sogar Textilien, die auf der Haut getragen werden dürfen mehr Schadstoffe enthalten.

Sind Müllheizkraftwerke schädlich für unser Klima?

Wie bei jedem Verbrennungsprozess, so werden auch bei der Müllverbrennung Klimagase, vor allem Kohlendioxid ausgestoßen. Allerdings sind im Abfall, vor allem in Haushalten, eine Vielzahl von erneuerbaren Energieträgern enthalten. Sie wirken sich klimaneutral aus. Durch die Nutzung des Dampfes zur Stromerzeugung und als Fernwärme und Prozessdampf werden fossile Brennstoffe und damit CO2eq-Emissionen in Höhe von 5,2 Mio. Tonnen eingespart. (siehe auch: Klimaschutzpotenziale der Abfallwirtschaft, BMU, UBA, BDE, 2010)

Ist Müllverbrennung umweltschädlich?

Leider haftet den thermischen Abfallverwertungsanlagen immer noch das in den 80er Jahren entstandene Image der Dreckschleudern an. Seither hat sich jedoch viel getan. Inzwischen hat sich die Technik soweit entwickelt, dass sich die Emissionen der meisten Anlagen bei einem Bruchteil der als Vorsorgewerte konzipierten Grenzwerte liegen. (vgl.: Müllverbrenung – ein Gefahrenherd. Abschied von der Dioxinschleuder, BMU 2005) Emissionen von Dioxinen und Furanen bewegen sich heutzutage kaum oberhalb der Nachweisgrenze. Kamin und Kachelöfen in Wohnhäusern produzieren 20mal mehr als Müllverbrennungsanlagen.

Warum wird der Abfall nicht einfach recycelt?

Die stoffliche Verwertung (Recycling) hat Vorrang bei der Behandlung des Abfalls. So sieht es u. a. die Abfall-Rahmenrichtlinie der Europäischen Union vor. Energetisch verwertet bzw. verbrannt werden sollen nur die Anteile, die entweder nicht mehr stofflich verwertbar sind (z. B. weil die Zahl der maximal möglichen Zyklen - etwa bei Papier oder PET-Flaschen - erreicht ist, oder der Schadstoffanteile zu hoch ist) oder diejenigen, deren Aussortierung oder Getrennt-Erfassung ökologisch und ökonomisch nicht mehr zu vertreten ist. In diesen Fällen ist die Gewinnung von Energie und damit die Einsparung von Primärbrennstoffen sinnvoller, als mit zusätzlichem Sortier-, Transport-, und Produktionsaufwand oft nur geringe Mengen von Primärrohstoffen einzusparen. Welche Behandlungsmethode im Einzelfall die effizienteste ist, darüber gibt die Ökobilanz Auskunft, unter Einbeziehung aller Faktoren wie Transportwege, Sortieraufwand, Verfahrenseffizienz und Verwertbarkeit des Ergebnisses.