FAQ

Ist die produzierte Energie wirklich eine “erneuerbare” Energie?

Ursprünglicher Zweck des Anlagenbetriebes ist die schadlose Entsorgung von Abfällen. Eine weitere Aufgabe ist heutzutage die Umwandlung der dabei entstehenden Wärme in nutzbare Energieformen wie Strom, Fernwärme oder Prozessdampf. Die Nuzung des Energieinhaltes der Abfälle spart an anderer Stelle Brennstoffe ein.

Biogen – also erneuerbare Energiequelle im rechtlichen Sinne – sind im Schnitt 50 – 60 % des deutschen Siedlungsabfalls. (Quelle: Klimaschutzpotenziale der Abfallwirtschaft, BMU, UBA, BDE, 2010)

Warum gibt es noch grenzüberschreitende Abfallverbringung? Sie schadet der Umwelt und sollte grundsätzlich verboten werden.

Es ist immer am besten, den Abfall dort zu verarbeiten, wo er anfällt. Abfall sollte aber immer auch da entsorgt werden, wo die umweltfreundlichste, effizienteste und ökonomischste Entsorgung möglich ist. Dies kann in Grenzgebieten durchaus im Nachbarland sein, und wenn der Standard (Deponieanteil, Rauchgasreinigung) in einem Land besonders niedrig ist, oder ein akuter Notfall besteht, auch schon einmal weiter entfernt. Man sollte nicht vergessen, dass Emissionen, die durch eine nahe, aber minderwertige Entsorgung entstehen, auch nicht an den Landesgrenzen halt machen. So kann es auch für die Umwelt günstiger sein, Abfall über eine längere Strecke zu transportieren, wenn die Energie besser genutzt werden kann und dadurch fossile Brennstoffe eingespart werden können. Dies sollte jedoch nicht zu einem Verzicht auf die Entsorgungsautarkie einzelner Regionen führen.

Lassen sich mit Emissionsmessungen alle Schadstoffe erfassen?

Die Hauptbefürchtungen sind:

  1. dass einige Stoffe sich mit Staubpartikeln verbinden, Messungen jedoch nur in der Luft durchgeführt werden
  2. dass der Großteil der schädlichen Stoffe unbekannt ist, und demzufolge überhaupt nicht gemessen werden können, und
  3. dass Überschreitungen keine Konsequenzen haben.

Zu 1.: Partikel, die sich mit Staub o.ä. binden, werden erfasst, indem die Rauchgasproben mitsamt aller Partikel ausgeschleust und dann die enthaltenen Stoffe bestimmt werden.

Zu 2.: Auch unbekannte Stoffe, in Form von Metallen oder organische Stoffe, werden bei Rauchgasreinigung in der MVA angewandten Verfahren in gleichem Maße zurückgehalten oder zerstört. Toxikologische Untersuchungen haben zudem ergeben, dass –wenn überhaupt - nur ein geringes Toxizitätspotential für mögliche unbekannte Stoffe gegeben ist. (Lahl, „Gesamtemissionen deutlich verringert“, Müllmagazin 08/04, 4 (10).)

Zu 3.: Wenn die Emissionswerte die gesetzlichen Vorgaben überschreiten, müssen die Anlagenbetreiber dies der Genehmigungsbehörde mitteilen. Bei den meisten Anlagen geschieht dies automatisch über die elektronische Fernüberwachung (EFÜ). Kann das Problem nicht kurzfristig gelöst werden, muss  die Anlage ggf. abgeschaltet werden.

Warum wird die Müllverbrennung nicht durch Mechanisch-Biologische-Aufbereitung (MBA) ersetzt?

MBA ist nur als Vorbehandlungsstufe einsetzbar, bei der noch Deponiegut und Reststoffe anfallen, die dann größtenteils weiter thermisch behandelt werden müssen. Die Energieeffizienz ist sehr gering, bei den aeroben entsteht zwar Wärme, die jedoch in der Regel nicht ausreicht, um als Prozessdampf oder Fernwärme genutzt zu werden. Die Technik ist zudem unausgereift, der Betrieb erfordert daher ständige Justierungen, Ersatzmaßnahmen und Ergänzungen. (UBA Datenerhebung und -auswertung zur aktuellen Situation der MBA in Deutschland (KÜHLE-WEIDEMEIER et al. 2007; Umweltgutachten 2008, 687, Sachverständigenrat Umweltfragen.)

Weitere Vorbehandlungsverfahren sind MBS, bei dem der Abfall biologisch getrocknet wird, um den Heizwert zu erhöhen, sowie MPS bei dem heizwertreiche Stoffe ausgesondert und zerkleinert oder getrocknet werden, um die anschließende Verbrennung zu verbessern.