Auswirkungen der Empowering Consumers Directive

Eine Hand übermalt auf einem Foto den grauen Rauch eines Schornsteins in grün

Am 27.09.2026 tritt die Empowering Consumers Directive (EmpCo) in Kraft. Sie wird in Deutschland im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt und soll Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Umweltaussagen und sogenanntem Greenwashing schützen. Allgemeine Begriffe wie „klimafreundlich“, „nettotreibhausgasneutral“ oder „grün“ dürfen künftig nur noch verwendet werden, wenn sie konkret und auf dem gleichen Medium belegt werden können; Verweise wie Sternchen und QR-Codes, die zu anderen Seiten führen, sind nicht zulässig. 

Unzulässig werden unter anderem auch Aussagen, die eine Klimaneutralität allein auf die Kompensation von Treibhausgasemissionen stützen, aber auch Zukunftsprognosen wie “Klimaneutral bis 2050” ohne entsprechend zertifizierten Transitionsplan. Betroffen sind nicht nur Texte, sondern auch Bilder, Grafiken, Logos, etc., und zwar auch Bestandsdokumente.

Für thermische Abfallbehandlungsanlagen betrifft die EmpCo vor allem die Öffentlichkeitsarbeit und die Kommunikation gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Aussagen zur Klimaneutralität, CO₂-Einsparung, Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft oder Nachhaltigkeit müssen künftig eindeutig, nachvollziehbar und belastbar sein. Dabei sollte klar benannt werden, worauf sich eine Aussage bezieht – etwa auf die energetische Nutzung des Abfalls, die Rückgewinnung von Metallen, die Substitution fossiler Energieträger oder konkrete Emissionsminderungen. Pauschale Aussagen über die Umweltwirkung einer gesamten Anlage oder eines Unternehmens sind zu vermeiden, wenn sie nur auf einzelnen Teilaspekten beruhen.

ITAD stellt den Mitgliedsunternehmen für die EmpCo-konforme Überarbeitung ihrer Kommunikation verschiedene Dokumente zur Verfügung. Bitte loggen Sie sich ein, damit Ihnen die Downloads auf dieser Seite angezeigt werden.

Alle Praxisleitfäden

Praxisleitfaden zur Einstufung von HMV-Schlacken

ITAD e.V. und IGAM haben den Praxisleitfaden zur Einstufung von HMV-Schlacken in das Abfallverzeichnis überarbeitet…