Lachgas-Explosionen in thermischen Abfallbehandlungsanlagen

Thermische Abfallbehandlungsanlagen erleben in den letzten Jahren schwere Schäden durch explodierende Lachgas-Kartuschen. Zu den besonders betroffenen Städten zählen Berlin, München, Frankfurt, Köln, aber auch Bremen, Mannheim, Bonn, Herten, Wuppertal, Hagen und das Ruhrgebiet insgesamt. Die Folgen sind drastisch: Betriebsunterbrechungen und Einnahmenausfälle für die Anlagen, mangelnde Wärme- und Stromproduktion für die Region, gesteigerte Abfallgebühren für die Anwohnerinnen und Anwohner. Ein Verkaufsverbot versprach nicht nur den dringend notwendigen Gesundheitsschutz für Minderjährige, sondern auch den Schutz der kritischen Infrastruktur; davon ist in unseren Auswertungen bisher nichts zu sehen. Aktuelle Analysen finden Sie am Ende dieser Seite auch zum Download. 

Die Themen auf dieser Seite haben wir bewusst vereinfacht dargestellt, um sie auch Fachfremden zugänglich zu machen. Sollten Sie tiefer ins Thema einsteigen wollen, kontaktieren Sie uns gerne. 

Ein Trend kommt auf

Ein Müllwerker hält eine intakte und eine explodierte Lachgaskartusche in die Kamera
Vorher und nachher: Die exotisch aussehende Kartusche lässt nicht vermuten, wie groß ihre Explosionskraft ist

Als in den Jahren 2022 und 2023 die ersten Berichte von Problemen mit Lachgas-Kartuschen in thermischen Abfallbehandlungsanlagen aufkamen, dachte man zunächst noch, es handele sich um ein marginales Problem. Bis dahin kannte man Lachgas vor allem vom Zahnarzt oder in kleinen Kartuschen von rund acht Gramm zum Aufschäumen von Sahne. Man ging davon aus, dass auch die großen Kartuschen von rund 2.000 g keine größeren Auswirkungen für die Anlagen haben und sich das Thema schnell wieder erledigen würde. 

Einige Jahre später wissen wir es besser: Die anfänglich vor allen in den Niederlanden berichteten Explosionen von Lachgasflaschen schwappten nach Deutschland über und sorgten schnell für massive Probleme bei der Müllentsorgung. Der Trend „Lachgaskonsum“ war gekommen, um zu bleiben. In exotischer Verpackung, praktisch mit Haltegriff und passenden Ballons für den Konsum am Kiosk erstanden oder nach Hause geliefert, stieg das Produkt schnell zur neuen Partydroge auf, die nach dem Konsum entsorgt wurde: nicht fachgerecht beim Wertstoffhof, sondern unterwegs in öffentlichen Abfallbehältern oder zu Hause in der grauen Tonne. Besonders praktisch: Ein Pfand gab es auf die meist zwischen 600 g und 2 kg schweren Flaschen nie. So fanden sie ihren Weg über den Restmüll in die thermische Abfallbehandlung.  

Achtung, Explosionsgefahr

Diagramm, das zeigt, dass Stahl bei höherer Temperatur immer weniger zugfest wird
Die hohen Temperaturen in den Anlagen reduzieren die Zugfestigkeit des Kartuschenstahls enorm

In den sogenannten „Müllverbrennungsanlagen“ kam es ab 2022 / 2023 immer wieder zu schweren Explosionsereignissen. Denn die Druckgasflaschen mit einer Füllmenge zwischen 600 g und 2.000 g Inhalt weisen große Wandstärken auf, um das Lachgas zu halten. Hinzu kommt, dass viele der falsch entsorgten Lachgas-Kartuschen nicht vollständig entleert wurden, also noch Lachgas enthalten. Gelangen diese über den Restmüll in den Kessel eines Müllheizkraftwerks, dann steigt bei der Hitzeeinwirkung der Druck in den Kartuschen so stark an, dass sie bersten und schwere Schäden verursachen

Um genau zu sein: Bei Temperaturen auf dem Kesselrost von bis zu 1.000 C° dehnt sich das Lachgas in der Kartusche immer weiter aus; zwischen 600°C und 1000°C kann es zusätzlich zur thermischen Zersetzung des Stoffes kommen, wodurch sich der Druck in der Flasche weiter erhöht. Gleichzeitig nimmt die Zugfestigkeit des Kartuschenstahls mit der steigenden Temperatur immer weiter ab. Deswegen reichen schon geringe Restmengen in den Lachgasflaschen, damit es zu einer Explosion kommt.

Die explodierten Lachgasflaschen mit einem Leergewicht von bis zu 2 kg fliegen mit enormer Geschwindigkeit durch den Kessel oder zerbersten, sodass es zusätzlich zu einer „Schrapnellwirkung“ kommt, und zerstören unter anderem Verbrennungsroste, Feuerfestausmauerung und wasserführenden Wärmeübertrager, also Rohre. Dadurch, dass die Kartuschenteile teilweise bis zur Decke fliegen, können auch Austragssysteme für Kesselstäube verblocken. Durch den Überdruck im Kessel können für kurze Zeit heiße Gase durch Kesselöffnungen gedrückt werden, und auch im Bereich der Stützbrenner kann es zu Schäden an der Technik kommen. Außerdem können Schaugläser für den Blick in den Kessel betroffen sein – eine besondere Gefahr für Mitarbeitende und Besuchende

Zusätzlich werden durch Überdruckereignisse Sicherheitseinrichtungen ausgelöst und Gebläse schalten sich ab, damit keine Schäden durch überhöhten Druck auftreten. Im Fachjargon sagt man dazu auch: Damit der Kessel keine dicken Backen macht. 

Schwerwiegende Folgen

Betriebsunterbrechungen einzelner oder mehrerer Verbrennungslinien, verringerte Abfallannahme, Einnahmeausfälle, geringere Produktion von Wärme und Strom – dies sind nur einige der Folgen, die die Explosionen von Lachgas-Kartuschen mit sich bringen. 

Einige Anlagen haben Kontrollen bei der Sammlung der Abfälle, vor allem bei Parkabfällen, veranlasst, um dadurch einen Eintrag von Lachgaskartuschen in die thermische Behandlung zu vermeiden. Auch im Rahmen der Abfallkontrollen an den Anlagen wurden Mitarbeitende für das Thema sensibilisiert; aufgrund der Gegebenheiten bei den Anlagen ist jedoch nur eine stichprobenartige Begutachtung möglich, sodass an der Stelle kaum mehr Kartuschen aussortiert werden können und ein großer Teil der falsch entsorgten Kartuschen trotz erhöhtem Aufwand weiterhin in den Bunkern landet.

Ein anderer Ansatz war die Sensibilisierung der Bevölkerung durch intensive Aufklärungskampagnen zu Konsum und Entsorgung, die auch von ITAD unterstützt wurden. Trotz der direkten Ansprache der Zielgruppe der Konsumenten durch Flyer, Postkarten, Plakate und Aufklärungsgesprächen blieb auch hier ein durchschlagender Erfolg aus. 

Manche Anlagen hatten sogar überlegt, gegen Geld die Flaschen separat, z. B. an Wertstoffhöfen, zurückzunehmen, um sie aus den Anlagen zu halten. Die Idee befindet sich allerdings nicht in der Umsetzung, da die Kartuschen mittlerweile verboten worden waren (siehe Informationen zum Verbot weiter unten) und mit illegalen Produkten so nicht verfahren werden kann.

Die überwiegende Zahl der rund 100 deutschen TAB werden aufgrund ihrer gesellschaftlichen Bedeutung durch ihre Bereitstellung der kritischen Dienstleistung „Siedlungsabfallentsorgung“ der sogenannten kritischen Infrastruktur zugerechnet. Der Schutz Ihrer Leistung ist deshalb von besonderer Bedeutung für die Daseinsvorsorge in Deutschland. 

Müssen Linien oder ganze Anlagen außer Betrieb genommen und aufwendig repariert werden, kann es zu Engpässen in der Entsorgung führen, was die Entsorgungssicherheit gefährdet. So haben beispielsweise in den Sommermonaten manche Anlagen keine Abfälle aus öffentlichen Abfallbehältern, etwa aus Parks, mehr angenommen, da diese überdurchschnittlich viele Lachgas-Kartuschen beinhalteten.

Während der Linienschließung verringert sich natürlich auch die Produktion von Strom und Wärme in der Anlage. Dadurch steht regional weniger günstige Fernwärme und auch weniger Strom zur Verfügung. 

Im Jahr liefern die über 90 ITAD-Anlagen ca. 26 Mio. MWh Abwärme (Raumwärmebedarf von ca. 3,5 Mio. Wohnungen für ein Jahr) und über 10 Mio. MWh Strom (Strombedarf von ca. 5,5 Mio. Wohnungen für ein Jahr).

Nach Explosionen in den Kesseln müssen immer wieder Linien abgefahren werden, um das Ausmaß der entstandenen Schäden zu untersuchen und Reparaturen vorzunehmen. In der Folge können weniger Abfälle angenommen und thermisch behandelt werden, wodurch es zu relevanten Einnahmeausfällen kommt. 

Die Betriebsunterbrechungen, also die Verringerung der Verbrennungskapazität verbunden mit geringerer Energieerzeugung, sowie die Reparaturen und steigenden Versicherungskosten ziehen hohe Folgekosten nach sich und können pro Schaden schnell 100.000 € überschreiten. In vielen Fällen müssen Abfälle von einer Anlage zu einer anderen Anlage umgeleitet werden, sodass zusätzlich höhere Transportkosten inkl. höherer Emissionen entstehen. Diese Kosten müssen letztendlich auf die Gebührenzahler umgelegt werden. 

Hinzu kommt die Gefahr für die Unversehrtheit von Mitarbeitenden sowie für Besuchende. Viele Anlagen sehen sich deshalb gezwungen, Führungen im Kesselbereich einzustellen. Das erschwert die transparente Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit. Bisher ist unseren Kenntnissen nach zum Glück niemand, etwa durch explodierende Schaugläser, verletzt worden. 

  • Mittlerer Kessel, Durchsatz 400 Mg/d
  • Ausfallzeiten
    • Abfahren / Abkühlen des Kessels: 18 h
    • Schadensermittlung und Reparatur: 42 h
    • Anfahren: 12 h
    • Summe: 72 h (3d)
  • Umsatzverluste:
    • Abfalldurchsatz (100 €/Mg): ca. 120 k€
    • Energieverluste:
      • Strom (Annahmen: 450 kWh/Mg; 92 €/MWh): ca. 50 k€
      • Wärme (Annahme: 1140 kWh/Mg; 15 €/MWh): ca. 20 k€
  • Weitere Kosten für Reparatur, Ersatzteile und ggf. Umlenkung der Abfälle

Verkaufsverbot seit 12. April 2026

Schaubild der Stellen in einer thermischen Abfallbehandlungsanlage, die bei Explosionen Schäden davontragen
Bildquellen: BSR, MHKW Ruhleben

In Deutschland gilt seit dem 12. April 2026 ein grundsätzliches Abgabe-, Überlassungs-, Erwerbs- und Besitzverbot an oder für Minderjährige sowie ein generelles Verkaufsverbot über Automaten und den Versandhandel. Durch das Verbot wird der Zugang zu Lachgas als Partydroge zwar nicht verhindert, aber zumindest erschwert. 

Erwachsene Käufer dürfen kleinere Kartuschen mit maximal 8,4 g Füllmenge (typische Größe für Sahneaufschäumer) weiterhin erwerben, allerdings ist der Verkauf auf max. 10 Kartuschen pro Verkaufsvorgang beschränkt. Der Verkauf an Unternehmen (einschließlich großer Kartuschen) ist weiterhin erlaubt. Geregelt ist das Verbot im Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz.

EU-weit ist der Erwerb von Lachgas noch nicht überall verboten. Die Europäische Kommission hat Lachgas in Anhang XVII der REACH-Verordnung als reproduktionstoxischen Stoff der Kategorie 1B eingestuft, was Verkaufseinschränkungen nach sich zieht, die allerdings erst am 1. Februar 2027 in Kraft treten. Diese beinhalten ein grundsätzliches Verkaufsverbot an oder für Minderjährige, ein generelles Verbot von Kartuschen mit einem Volumen von über 24 ml (ca. 19 g) und begrenzt den Verkauf an volljährige Privatpersonen auf maximal 120 ml pro Person und Tag. Der Verkauf an Unternehmen für die gewerbliche bzw. kommerzielle Nutzung (also potenziell einschließlich der problematischen Kartuschen mit Füllmengen zwischen 600 g und 2.000 g) wird weiterhin erlaubt sein.

 

 

Nachbarland zeigt: Pfand wirkt besser als Verbot

Viele Lachgasflaschen nebeneinander
Lachgaskartuschen, die in öffentlichen Abfallbehältern im Hamburg gefunden wurden

Leider zeigten die Beispiele der Niederlande und Frankreichs bereits vor der Umsetzung in Deutschland, dass ein Verkaufsverbot für Privatverbraucher allein wahrscheinlich nicht zu einer Verbesserung der Situation in thermischen Abfallbehandlungsanlagen führt. In den Niederlanden wurde der Lachgaskonsum ab dem 1. Januar 2023 verboten. Zuvor war Lachgas in Behältern erhältlich, die mit einem Pfand von 30 € belegt waren. Nach Einführung eines generellen Verkaufsverbots in den Niederlanden ohne begleitendes Rücknahmesystem stieg die Zahl der durch Lachgas-Kartuschen verursachten Explosionen in thermischen Abfallbehandlungsanlagen dort durchschnittlich von etwa vier auf rund 40 pro Woche

Dies macht deutlich, dass nicht nur die Anlagen weiterhin und sogar in noch größerem Umfang falsch entsorgte Lachgasflaschen über die öffentliche Abfallsammlung angedient bekommen haben, sondern auch der Konsum des Lachgases durch das Verbot nicht wesentlich reduziert wurde (Quelle: Vereniging Afvalbedrijven). Der Schwarzmarkt füllte die entstandene Lücke mit deutlich unsichereren Produktströmen, bei denen Kontrollen möglich, aber nicht unbedingt zielführend sind.

Politische Forderungen

Plakat der Kampagne "Schluss mit lustig", das eine durchgestrichene Lachgas-Kartusche zeigt
Motiv der Kampagne "Schluss mit lustig"

Auch wir gehen nicht davon aus, dass das Verbot allein die Kartuschen aus den Anlagen heraushalten wird (laufende Auswertungen der Explosionen in Anlagen finden Sie weiter unten). Stattdessen haben wir uns als Verband in den letzten Jahren für regulative Maßnahmen wie technische Sicherheitsstandards für Kartuschen (z. B. Überdrucksicherungen) oder Pfandsysteme stark gemacht (hier geht's zu unserer Stellungnahme).

 Um die Entsorgungssicherheit zu erhalten und den Mitarbeiterschutz zu gewährleisten, muss der Gesetzgeber nach Inkrafttreten des Verbots deshalb unbedingt die Regulierung der größeren Lachgasflaschen (d. h. Einführung eines Pfandsystems und Überdrucksicherungen) weiterverfolgen

Weiterhin ist es aus unserer Sicht dringend geboten, auf eine europäische Lösung hinzuwirken, damit die Schwächen bisheriger nationaler Lösungsansätze ausgeglichen werden können. Der Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie technische Sicherheit dürfen nicht unter dem Konsum einiger weniger leiden.

 

 

Exkurs: Batteriebrände

In den letzten Jahren häuften sich die Brandereignisse durch falsch entsorgte Lithium-Ionen-Akkus in der gesamten Entsorgungsbranche. In Alltagsgegenständen finden sich immer öfter fest eingebaute Batterien, etwa in Schuhen, Grußkarten oder Vapes. Die Akkus entzünden sich beispielsweise durch mechanische Beanspruchung dort, wo Abfälle transportiert, gelagert, sortiert oder zerkleinert werden. Sollten Batterien über die Abfallanlieferung unbeschädigt bis in die Bunker der thermischen Abfallbehandlungsanlagen gelangen, besteht auch dort ein Brandrisiko, wenngleich die Auswirkungen durch die robuste Bauweise geringer ausfallen als in Sortier- und Behandlungsanlagen und Brandereignisse durch die umfassenden Brandschutzeinrichtungen meist in der Entstehung erfolgreich bekämpft werden können. 

Das liegt auch daran, dass in thermischen Abfallbehandlungsanlagen im Vergleich zu mechanischen Aufbereitungsverfahren eine relativ geringe mechanische Einwirkung erfolgt. Bei mechanischen Aufbereitungsverfahren treten durch mechanische Einwirkungen häufiger Schäden an den Akkus auf, die zur Entzündung führen können (z. B. durch Zerkleinerung, Siebung oder Transport über Förderbänder). Im Rahmen der Behandlung in Müllheizkraftwerken erfolgen solche Verfahrensschritte normalerweise nicht. Nach der Anlieferung in den Abfallbunker wird der Abfall nur noch durch Krangreifer bewegt. Sollten dennoch Brände im Bunker auftreten, können diese üblicherweise schnell entschärft werden, indem Brandherde mit dem Greifer in den Kessel geworfen werden.

Das eigentliche Risiko liegt in den vorgelagerten Schritten der Entsorgung: Besonders in den Sammel- und Transportfahrzeugen, etwa Pressmüllwagen, und überall dort wo es zu hohen mechanischen Einwirkungen kommt, kann es durch beschädigte oder defekte Batterien zu Bränden kommen. Diese Vorfälle gefährden nicht nur die Fahrzeuge, sondern auch die Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer sowie weiterer Mitarbeitender im Umfeld der Anlagen.

Eine ITAD-Umfrage aus Mitte Dezember 2025 zu Bunkerbränden von Lithium-Ionen-Akkus ergab ein erstes Stimmungsbild, ist jedoch aufgrund der Anzahl der Rückmeldungen noch nicht repräsentativ für die Branche: 19 % der Befragten gaben an, dass die Zahl der Bunkerbrände in den letzten Jahren gestiegen sei. 38% der Anlagen gaben an, dass Lithium-Ionen-Akkus eindeutig als Ursache von Brandereignissen belegt werden konnten. Die Dunkelziffer liege nach Einschätzung der Betreiber jedoch höher, da sich nicht jeder Brand zweifelsfrei rückverfolgen lasse und sich in vielen Fällen lediglich Hinweise auf Lithium-Ionen-Akkus ergaben.

Anzahl der Explosionsereignisse

Um unsere Forderungen auf eine solide Datenbasis zu stellen, erfassen wir seit einigen Jahren die Zahl der Explosionen und das Ausmaß der Schäden in unseren Mitgliedsanlagen. Neue Analysen werden regelmäßig veröffentlicht. Genau lassen sich diese Werte für die Branche jedoch nicht quantifizieren; dies liegt u. a. daran, dass eine eindeutige Zuordnung von Explosionsereignissen zu Lachgasflaschen nicht immer möglich, da Schäden teilweise erst in den Revisionsstillständen sichtbar werden. Wir müssen deshalb von einer hohen Dunkelziffer ausgehen, was die branchenweite Erhebung von Schäden und Kosten sehr schwierig macht. Von den betroffenen Regionen wissen wir jedoch, dass teilweise deutlich über 1000 Explosionen pro Jahr registriert werden. 

Die Auswertungen zeigen einen klaren Aufwärtstrend bei den Explosionen seit 2021 (Steigerung um fast 600 %). Ein Rückgang der Explosionszahlen seit Inkrafttreten des Verkaufsverbots ab April 2026 ist bisher nicht zu erkennen; tatsächlich war der April 2026 der explosionsstärkste April seit Beginn unserer Aufzeichnungen. 

  • Diagramm zeigt weiter Aufwärtstrend
  • Diagramm zeigt eine Steigerung von fast 600 % bis 2025 an
  • Schaubild der Stellen in einer thermischen Abfallbehandlungsanlage, die bei Explosionen Schäden davontragen