
Was harmlos klingt, kann teuer und gefährlich enden: Lachgas wird zunehmend als Rauschmittel verwendet – mit gravierenden Folgen für die Abfallwirtschaft. Immer häufiger landen leere oder teilentleerte Lachgasflaschen in Hausmülltonnen oder öffentlichen Papierkörben und finden von dort ihren Weg in thermische Abfallbehandlungsanlagen, in denen sie enorme Schäden anrichten können. Das ist nicht nur ein Problem für Umwelt und Arbeitsschutz, sondern auch für die kommunale Daseinsvorsorge.
Seit Mitte April 2026 gilt deutschlandweit ein Lachgas-Verbot. Eine Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes sorgt für ein grundsätzliches Abgabe-, Überlassungs-, Erwerbs- und Besitzverbot an oder für Minderjährige. Außerdem besteht ein Verkaufsverbot über Automaten und den Versandhandel. Für erwachsene Käufer sind kleinere Kartuschen mit maximal 8,4 g Füllmenge weiterhin erlaubt. Der Verkauf beschränkt sich auf max. 10 Kartuschen pro Verkaufsvorgang. Der Verkauf an Unternehmen (einschließlich großer Kartuschen) ist jedoch weiterhin erlaubt.
Lachgasflaschen stehen unter hohem Druck. Gelangen sie in thermische Abfallbehandlungsanlagen, kann sie die Hitze in den Kesseln der Anlage zum Explodieren bringen. Die Folgen sind massiv:
Dieser Dreiklang aus Sachschaden, Betriebsunterbrechung und Einnahmeverlust macht das unsachgemäße Entsorgen von Lachgasflaschen zu einem ernsthaften Infrastrukturproblem.
Damit es nicht so weit kommt, ist eure Mithilfe gefragt. Die richtige Entsorgung ist einfach und entscheidend:
Wer unsachgemäß entsorgt, bringt nicht nur sich selbst, sondern auch andere in Gefahr – vor allem diejenigen, die täglich dafür sorgen, dass unser Abfall sicher und effizient behandelt wird.
Die sichere Entsorgung von Lachgasflaschen ist keine Nebensache: sie schützt Anlagen, vermeidet hohe Kosten und sorgt dafür, dass unsere Infrastruktur zuverlässig funktioniert. Helft mit!

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