Praxisleitfaden zur Einstufung von HMV-Schlacken

Bild der AVA Schlackenaufbereitungsanlage

ITAD e.V. und IGAM haben den Praxisleitfaden zur Einstufung von HMV-Schlacken in das Abfallverzeichnis überarbeitet – Version 2.2 (Stand 03.12.2024). Der Leitfaden ist aufgrund der Änderungen der CLP-Verordnung an die regulatorischen Grundlagen durch Erweiterung der Analytik angepasst worden. Auch unter Berücksichtigung der Änderungen ergeben sich keine Änderungen bzgl. der Regeleinstufung von HMV-Schlacken als ungefährliche Abfälle. Der Leitfaden wurde vom Bayrischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) anerkannt. Das StMUV hat die bayrischen Überwachungsbehörden angewiesen hat, unseren Leitfaden zu verwenden.

Der IGAM/ITAD Praxisleitfaden „Einstufung von Hausmüllverbrennungsaschen in das Abfallverzeichnis anhand der gefahrenrelevanten Eigenschaften HP1-HP15“ wurde aufgrund Änderungen der CLP-Verordnung vom 5. Januar 2024 überarbeitet und steht nunmehr als Version 2.2 (Stand 03.12.2024) zum Download zur Verfügung.

In der generellen Vorgehensweise ergaben sich keine Änderungen, lediglich der analytische Umfang wurde erweitert. Im Ergebnis besteht weiterhin die Regeleinstufung von HMV-Rohschlacken als ungefährliche Abfälle.

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