Bundeskabinett für Lachgas-Verbot

Verbotsschild für Lachgaskartuschen in Mülleimer

Düsseldorf, 02.07.2025


Bundeskabinett für Lachgas-Verbot: 

Interessengemeinschaft Thermischer Abfallbehandlungsanlagen fordert ergänzendes Pfandsystem für große Kartuschen

  • ITAD begrüßt Verkaufsverbot, warnt aber vor anhaltenden Explosionen in thermischen Abfallbehandlungsanlagen, wenn große Kartuschen ohne technische Sicherheitsstandards weiterhin im Restmüll landen
  • Beispiel EU-Ausland zeigt: Verbot ohne Pfandsystem reduziert Anzahl großer Kartuschen im Restmüll nicht
  • Größere Kartuschen verursachen enorme Schäden in den Anlagen, sorgen für Betriebsausfälle und gefährden somit Versorgungs- und Entsorgungssicherheit in Deutschland

ITAD warnt vor einer Überschätzung der Wirkung reiner Verkaufsverbote von größeren Lachgas-Kartuschen, insbesondere, wenn begleitende Maßnahmen wie Rücknahmesysteme oder technische Sicherheitsstandards ausbleiben. Auch muss das Verbot grenzüberschreitend sein: Hier hat die EU vergangene Woche die Delegierte Verordnung 2025/1222 auf den Weg gebracht, die Lachgas in die Liste der harmonisierten Einstufungen als reproduktionstoxischen Stoff der Kategorie 1B aufnimmt und damit faktisch ein Verbot des Verkaufs an Privatpersonen vorbereitet. Die Verordnung gilt ab dem 01.02.2027.

Hintergrund: Nicht vollständig entleerte Lachgasflaschen mit Füllmengen zwischen 600 g und 2.000 g gelangen bereits jetzt zunehmend über den Hausmüll in thermische Abfallbehandlungsanlagen (TAB), wo sie bei den hohen Temperaturen in den Kesseln explodieren können, anstatt bei Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben zu werden. In Folge eines Verbots ist davon auszugehen, dass für die großen Kartuschen ein Schwarzmarkt  entsteht oder sie sich über den gewerblichen Bereich etablieren, sodass sie weiterhin nach dem Konsum im Restmüll entsorgt werden (siehe auch: ITAD-Hintergrundpapier zum Thema Lachgas). 

Ein Verkaufsverbot ist ein erster wichtiger Schritt, doch ohne flankierende Maßnahmen wird sich das Problem der Explosionen in TAB nicht lösen lassen. Wir fordern ein ergänzendes Pfandsystem für große Kartuschen im gewerblichen Bereich sowie gesetzlich verankerte Sicherheitsstandards wie Überdrucksicherungen, die Explosionen verhindern können.

Dr. Bastian Wens, Geschäftsführer der ITAD

Bei einer ITAD-Umfrage aus dem Frühjahr 2024 berichteten 57 % der TAB über vermehrte Explosionen, 45 % registrierten zugleich steigende Schäden. Einzelne Anlagen verzeichnen heute bis zu zehnmal mehr Überdruckereignisse als noch vor zwei Jahren. Die Folgen: Schäden an Verbrennungsrosten, Ausmauerungen und Wärmeübertragern, teure Reparaturen sowie Betriebsunterbrechungen mit Auswirkungen auf die Fernwärmeversorgung. 

Dies stellt eine direkte Bedrohung für die Entsorgungs- und Versorgungssicherheit dar, denn: TAB liefern etwa 16 Prozent der leitungsgebundenen Wärme in Deutschland und tragen wesentlich zur Defossilisierung der Wärmenetze bei. Betriebsunterbrechungen gefährden die kontinuierliche Versorgung von Haushalten und Industrie mit Strom und Wärme. Die entstandenen Schäden können sich pro Vorfall leicht auf über 100.000 Euro belaufen. Die daraus resultierenden Kosten müssen über die Abfallgebührenhaushalte von den Bürgerinnen und Bürgern getragen werden. Darüber hinaus gefährden die Explosionen zunehmend den Schutz von Mitarbeitenden und Besuchenden; Führungen durch Kesselhäuser mussten vielerorts eingestellt werden.

Präzedenzfälle im EU-Ausland zeigen: Verbote allein reichen nicht aus

Der Blick ins europäische Ausland mahnt hinsichtlich eines Verkaufsverbotes für größere Lachgas-Kartuschen zur Vorsicht: In den Niederlanden, wo Lachgas seit Januar 2023 verboten ist, stieg die Zahl der wöchentlichen Explosionen in TAB von etwa vier auf rund 40 an, denn: Das zuvor existierende Pfandsystem wurde gleichzeitig mit dem Verbot abgeschafft, sodass ein Schwarzmarkt entstand und die konsumierten Kartuschen nicht mehr ordnungsgemäß bei Wertstoffhöfen, sondern im Restmüll entsorgt wurden. Ähnliche Entwicklungen sind auch aus Frankreich, Schweden und Belgien bekannt, wo trotz vergleichbarer Verkaufsverbote große Kartuschen weiterhin im Umlauf sind. Allein in Frankreich belaufen sich die jährlichen Gesamtschäden auf 15 bis 20 Millionen Euro, in den Niederlanden sogar auf bis zu 65 Millionen Euro (Quelle: Bericht „Nitrous oxide canisters in WtE plants“, FEDENE/SVDU/FNADE, Oktober 2024).

 

Das zum Download angefügte Bildmaterial ist unter der Quellenangabe “ITAD e.V.” frei verwendbar.

 

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Hintergrundinformationen

ITAD e.V. ist die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland. Über 90 Thermische Abfallbehandlungsanlagen (TAB) mit rund 95 % der bundesdeutschen Behandlungskapazität sind Mitglied. Sie verwerten mit über 7.000 Mitarbeitenden jährlich über 25 Mio. Tonnen Abfälle, überwiegend aus Haushalten, Umweltschutzmaßnahmen und Gewerbe. Damit gewährleisten sie maßgeblich die Entsorgungssicherheit für Bürger und Unternehmen im Rahmen der Daseinsvorsorge. Durch die Nutzung der dabei entstehenden Abwärme wird Strom (ca. 10 Mio. MWh) sowie Prozessdampf und Fernwärme (ca. 25 Mio. MWh) genutzt, sodass fossile Energieträger substituiert werden. Mit der Verwertung der Metalle aus den Verbrennungsrückständen wird somit ein relevanter Netto-Beitrag aus den TAB zum Klimaschutz mit mehreren Mio. Tonnen CO2 geleistet.

Interessenvertretung

ITAD ist registrierte Interessenvertreterin und wird im Lobbyregister des Bundes unter der Registernummer: R000996 geführt. ITAD betreibt Interessenvertretung auf der Grundlage des „Verhaltenskodex für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Rahmen des Lobbyregistergesetzes“.