ITAD begrüßt Änderungen am vorgelegten BEHG-Gesetzesentwurf

Düsseldorf, 16.10.2026

ITAD begrüßt Änderungen am vorgelegten BEHG-Gesetzesentwurf

Weitere notwendige Anpassungen stehen jedoch noch aus

  • Verbesserung des Versteigerungsdesigns und Reduzierung der Nachkaufkosten begrüßenswert
  • Anhebung des biogenen Anteils im Restabfall notwendig und richtig
  • Wesentliche Fragen für die Zeit ab 2028 bleiben unbeantwortet 

Gestern hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung die Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) beschlossen. Damit wird der für 2026 geltende CO₂-Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne auch im Jahr 2027 fortgeführt. Jedoch entfällt die ursprünglich vorgesehene Kürzung der Versteigerungsmenge um 40 Millionen Zertifikate. Der Überschussmengenpreis wird auf 71 Euro und der Nachkaufmengenpreis auf 73 Euro je Tonne CO₂ reduziert.

ITAD begrüßt die von der Regierungskoalition gemachten Änderungen im Vergleich zum vorgelegten Gesetzesentwurf. Hervorzuheben ist zum einen die Verbesserung des Versteigerungsdesigns und zum anderen die Reduzierung der Nachkaufkosten.

ITAD begrüßt außerdem, dass der Bundestag in einer begleitenden Entschließung die Bundesregierung darum bittet, die Emissionsfaktoren für Restabfall in der Verordnung über die Emissionsberichterstattung (EBeV 2030) anzupassen. Vorgesehen ist eine Anhebung des biogenen Anteils im Restabfall von 53,5 auf 57 Prozent.

Wesentliche Fragen für die Zeit ab 2028 bleiben jedoch nach wie vor unbeantwortet. Besonders klärungsbedürftig sind für die Betreiber Thermischer Abfallbehandlungsanlagen (TAB) die Fragen:

  • Was passiert mit den rund 180 Abfallverbrennungsanlagen, wenn ab 2028 rund 97 % der BEHG-pflichtigen Marktteilnehmer in den EU-ETS 2 wechseln?
  • Wie sollen TAB nächstes Jahr einen Wirtschaftsplan/Gebührenhaushalt kalkulieren, wenn der Preis im EU-ETS 2 noch nicht feststeht?

Darüber hinaus bleiben aus Perspektive der thermischen Abfallbehandlung weiterhin viele Verbesserungsmöglichkeiten ungenutzt. ITAD wird sich deswegen weiterhin dafür einsetzen, dass notwendige Punkte im nächsten Schritt in der Novellierung der EBeV 2030 aufgenommen werden. Besondere Bedeutung kommt der dringend notwendigen Klarheit über eine rechtssichere Aufnahme des Literaturwerteverfahrens zu.

Dr. Bastian Wens, Geschäftsführer ITAD

 

Das beigefügte Bildmaterial ist unter der Quellenangabe „ITAD e.V.“ frei verwendbar. Weiteres Bildmaterial finden Sie auf unserer Website.

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Hintergrundinformationen

ITAD e.V. ist die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland. Über 90 Thermische Abfallbehandlungsanlagen (TAB) mit rund 95 % der bundesdeutschen Behandlungskapazität sind Mitglied. Sie verwerten mit über 7.000 Mitarbeitenden jährlich über 25 Mio. Tonnen Abfälle, überwiegend aus Haushalten, Umweltschutzmaßnahmen und Gewerbe. Damit gewährleisten sie maßgeblich die Entsorgungssicherheit für Bürger und Unternehmen im Rahmen der Daseinsvorsorge. Durch die Nutzung der dabei entstehenden Abwärme wird Strom (ca. 10 Mio. MWh) sowie Prozessdampf und Fernwärme (ca. 25 Mio. MWh) genutzt, sodass fossile Energieträger substituiert werden. Mit der Verwertung der Metalle aus den Verbrennungsrückständen wird somit ein relevanter Netto-Beitrag aus den TAB zum Klimaschutz mit mehreren Mio. Tonnen CO2 geleistet.

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ITAD ist registrierte Interessenvertreterin und wird im Lobbyregister des Bundes unter der Registernummer: R000996 geführt. ITAD betreibt Interessenvertretung auf der Grundlage des „Verhaltenskodex für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Rahmen des Lobbyregistergesetzes“.