ITAD fordert mehr Technologieoffenheit bei Änderung der Abwasserverordnung

Rauchgasreinigung in Ingolstadt

Düsseldorf, 01.04.2026

ITAD fordert mehr Technologieoffenheit bei Änderung der Abwasserverordnung

Nationalen Alleingang stoppen, um technischen Ausbau von Bestandsanlagen und Innovationen zu fördern  

  • ITAD nimmt Bezug auf Anhang 33 der AbwV 
  • Bisherige Vorgabe der Abwasserfreiheit muss vor dem Hintergrund von Technologieoffenheit, Ressourceneffizienz und Klimaschutz grundsätzlich neu bewertet werden  

Die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. (ITAD) fordert im Zuge der geplanten Änderung der Abwasserverordnung (AbwV) eine grundlegende Überprüfung der bislang geltenden Abwasserfreiheit der Abgasreinigung von Abfallverbrennungsanlagen.  

Hintergrund für die aktuellen Anmerkungen ist der vorliegende Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung und zur Änderung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Dieser sieht vor, die bisherige Vorgabe eines abwasserfreien Betriebs der Abgasreinigung von Abfallverbrennungsanlagen punktuell klarzustellen.  

Vor dem Hintergrund steigender Anforderungen an die Energieeffizienz und dem Klimaschutz müssen auch die Rahmenbedingungen bei der Abwassereinleitung technisch angepasst werden. ITAD sieht ein großes Potenzial, zusätzliche Abwärme durch die Kondensation von Rauchgasen zu nutzen. Hier wird das Wasser im Rauchgas kondensiert, Energie wird zurückgewonnen und das überschüssige Abwasser muss in die Kanalisation eingeleitet werden. 

Um CO2 aus dem Rauchgas bei thermischen Abfallbehandlungsanlagen (TAB) zu entfernen, bedarf es komplexer Verfahrenstechnik, wie beispielsweise der Aminwäsche. Bei diesem Verfahren entstehen ebenfalls große Wassermengen, die auch in die Kanalisation eingeleitet werden müssen. 

Aber auch die Umsetzung von Verfahren zur Metallrückgewinnung aus den festen Rauchgasreinigungsrückständen mittels Flugaschenwäsche werden durch die aktuellen Vorgaben erschwert. Nach Einschätzung von ITAD würden flexiblere Regelungen den technischen Ausbau bestehender Anlagen erleichtern und Innovationen fördern. 

Der Branchenverband fordert daher mit Bezug zu Anhang 33 der AbwV, der aktuell die Abwasserfreiheit der Abgasreinigung von Abfallverbrennungsanlagen fordert, die bisherige Vorgabe vor dem Hintergrund von Technologieoffenheit, Ressourceneffizienz und Klimaschutz grundsätzlich neu zu bewerten.  

Zugleich weist ITAD darauf hin, dass Deutschland mit dem generellen Gebot des abwasserfreien Betriebs der Abgasreinigung von Abfallverbrennungsanlagen bereits heute einen Sonderweg geht. Die Anforderungen an deutsche Anlagen liegen damit bereits heute teils deutlich über dem Niveau in anderen europäischen Ländern. Nach Auffassung von ITAD geht jedoch auch der aktuelle Entwurf über die europäischen Vorgaben hinaus, wie sie in den BVT-Schlussfolgerungen für die Abfallverbrennung festgelegt sind. 

ITAD spricht sich deshalb dafür aus, die Novelle nicht nur für punktuelle Klarstellungen zu nutzen, sondern mit größerem Weitblick weitere potenzielle Technologiebarrieren abzubauen. Zudem sollten Fragen der Abwassermenge und -qualität stärker im Austausch zwischen Anlagenbetreibern und örtlichen Kläranlagenbetreibern geregelt werden können, statt hierfür einen starren, einheitlichen Rahmen vorzugeben. 

Anmerkungen zu den vorgeschlagenen Änderungen an Anhang 27 finden sich in der gemeinsamen Stellungnahme von ITAD und IGAM.  

Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier

 

Das beigefügte Bildmaterial ist unter der Quellenangabe „ITAD e.V.“ frei verwendbar.

 

Hinweis zu archivierten Inhalten: Die in diesem Bereich bereitgestellten Dokumente dienen ausschließlich der Dokumentation der Tätigkeit der ITAD e.V. und der Information über deren Verlauf. Sie geben den Sach- und Rechtsstand sowie die Datengrundlagen zum jeweils angegebenen Veröffentlichungsdatum wieder und werden nach der Veröffentlichung nicht mehr aktualisiert. Sämtliche Angaben, insbesondere Aussagen mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsbezug, Kennzahlen, Ziele und Prognosen, beziehen sich ausschließlich auf den damaligen Zeitpunkt und die damals geltenden methodischen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie treffen keine Aussage über gegenwärtige oder künftige Eigenschaften von Produkten, Leistungen oder Tätigkeiten und stellen weder Werbung für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen noch ein Angebot dar. Ob und in welcher Form darin genannte Ziele oder Absichtserklärungen fortgeführt werden, ergibt sich ausschließlich aus den jeweils aktuellen Veröffentlichungen.

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Hintergrundinformationen

ITAD e.V. ist die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland. Über 90 Thermische Abfallbehandlungsanlagen (TAB) mit rund 95 % der bundesdeutschen Behandlungskapazität sind Mitglied. Sie verwerten mit über 7.000 Mitarbeitenden jährlich über 25 Mio. Tonnen Abfälle, überwiegend aus Haushalten, Umweltschutzmaßnahmen und Gewerbe. Damit gewährleisten sie maßgeblich die Entsorgungssicherheit für Bürger und Unternehmen im Rahmen der Daseinsvorsorge. Durch die Nutzung der dabei entstehenden Abwärme wird Strom (ca. 10 Mio. MWh) sowie Prozessdampf und Fernwärme (ca. 25 Mio. MWh) genutzt, sodass fossile Energieträger substituiert werden. Mit der Verwertung der Metalle aus den Verbrennungsrückständen wird somit ein relevanter Netto-Beitrag aus den TAB zum Klimaschutz mit mehreren Mio. Tonnen CO2 geleistet.

Interessenvertretung

ITAD ist registrierte Interessenvertreterin und wird im Lobbyregister des Bundes unter der Registernummer: R000996 geführt. ITAD betreibt Interessenvertretung auf der Grundlage des „Verhaltenskodex für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Rahmen des Lobbyregistergesetzes“.