Lachgas: nicht nur für Konsumenten gefährlich

Lachgasflasche mit gebrochenem Roststab

Düsseldorf, 30.10.2024

Lachgas: nicht nur für Konsumenten gefährlich

Entsorgungsverbände fordern Pfandpflicht für Gaskartuschen

Lachgas wird zunehmend als Rauschmittel genutzt, was nicht nur die Konsumenten gefährdet. Die hohe Explosionsgefahr von Lachgaskartuschen stellt ein erhebliches Risiko für den Arbeitsschutz des Personals in der Abfallentsorgung dar und führt zu schweren Schäden an Abfallbehandlungsanlagen.

Der wachsende Konsum führt dazu, dass immer mehr Lachgaskartuschen achtlos in der Natur landen, unsachgemäß über den Hausmüll, die Straßenpapierkörbe oder in nicht vollständig entleerter Form, in der Gelben Tonne bzw. Wertstofftonne entsorgt werden. Diese falsche Entsorgung erhöht die Explosionsgefahr in Abfallsammelfahrzeugen, Sortier- und Behandlungsanlagen der kommunalen und privaten Entsorgungswirtschaft sowie in thermischen Abfallbehandlungsanlagen. Das kann erhebliche Schäden an Fahrzeugen und Anlagen verursachen und schlimmstenfalls zu vorübergehenden Ausfällen führen. Neben dem erhöhten Sicherheitsrisiko für das Personal und den enormen Kosten, die diese Schäden verursachen, hat der Ausfall einer Anlage auch direkte Auswirkungen auf die Entsorgungssicherheit. Zudem stellt die fachgerechte Entsorgung der Kartuschen einen hohen Aufwand für öffentlich-rechtliche und private Entsorgungsträger dar.

Um diese Probleme zu adressieren, fordern der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V. (BDE) und die Interessensgemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. (ITAD) eine einheitliche bundesweite, bestenfalls europäische Lösung. Vor allem sollte eine hohe Pfandpflicht für Druckgasflaschen ab 200 ml eingeführt werden. Dann kann der Verbraucher die Gasflaschen und -kartuschen ab 200 ml beim Händler zurückgeben, sodass sie nicht über den Hausmüll oder die Straßenpapierkörbe entsorgt werden. Auch die Vorgabe von Entleerungs- und Überdruckventilen an den Flaschen wäre eine mögliche zusätzliche Lösung. Fest steht, dass eine zeitnahe und bestenfalls EU-weite Lösung gefunden werden muss. Nur so können einheitliche Rahmenbedingungen für eine sichere und verursachergerechte Entsorgung von Lachgasflaschen festgelegt werden.

Das zum Download angefügte Bildmaterial ist unter der Quellenangabe “AGR Herten” frei verwendbar.

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Hintergrundinformationen

ITAD e.V. ist die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland. Über 90 Thermische Abfallbehandlungsanlagen (TAB) mit rund 95 % der bundesdeutschen Behandlungskapazität sind Mitglied. Sie verwerten mit über 7.000 Mitarbeitenden jährlich über 25 Mio. Tonnen Abfälle, überwiegend aus Haushalten, Umweltschutzmaßnahmen und Gewerbe. Damit gewährleisten sie maßgeblich die Entsorgungssicherheit für Bürger und Unternehmen im Rahmen der Daseinsvorsorge. Durch die Nutzung der dabei entstehenden Abwärme wird Strom (ca. 10 Mio. MWh) sowie Prozessdampf und Fernwärme (ca. 25 Mio. MWh) genutzt, sodass fossile Energieträger substituiert werden. Mit der Verwertung der Metalle aus den Verbrennungsrückständen wird somit ein relevanter Netto-Beitrag aus den TAB zum Klimaschutz mit mehreren Mio. Tonnen CO2 geleistet.

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