Metallrückgewinnung weiter auf hohem Niveau

Eine Halle zur Entladung in der Müllverbrennung

Düsseldorf, 27.08.2024

Metallrückgewinnung weiter auf hohem Niveau 

Verwertungsquote der aufbereiteten Hausmüllverbrennungsasche aus der thermischen Abfallbehandlung sinkt auf unter 75%

Die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. (ITAD) und die Interessengemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken (IGAM) veröffentlichen ihre dritte gemeinsame Verbände-umfrage zur Aufbereitung von Hausmüllverbrennungsasche (auch: HMV-Schlacke) aus Thermischen Abfallbehandlungsanlagen (TAB). Diese zeigt einen erneuten Rückgang bei der Verwertung der mineralischen Fraktion außerhalb von Deponien.

Nach Abfragen in den Jahren 2019 und 2021 haben die Verbände erneut aktuelle Zahlen, Daten und Fakten rund um die Aufbereitung und Verwertung von Rostaschen aus der thermischen Behandlung von Siedlungs- und Gewerbeabfällen (MVA und EBS-Kraftwerke mit Rostfeuerung) bei Mitgliedern und Nichtmitgliedern abgefragt (Faktenblatt). 

Das Daten-Monitoring fand auf Basis eines branchenspezifischen Fragebogens der Verbände ITAD und IGAM für das Berichtsjahr 2022 statt und deckt alle den Verbänden bekannten 38 Schlackeaufbereitungsanlagen in Deutschland ab. Die Abfrage zu den relevanten Kenndaten im Bereich der Schlackeaufbereitung umfasste sowohl mineralische Stoffströme als auch Metalle. 

Der Beitrag der Rostascheaufbereitung zur Circular Economy ist erfreulich. Es ist wichtig, immer wieder darauf hinzuweisen, dass TAB den nicht anders verwertbaren Abfall behandeln, und dass nach Schadstoffentfrachtung und Energierückgewinnung noch ein weiteres Ressourcenpotenzial zur Verfügung steht – die Rostasche. Allein durch die Metallabtrennung und -verwertung werden knapp 470.000 t Metalle erzeugt, sodass rund 1,5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente eingespart werden können. Hinzu kommt ein weiterer Beitrag durch die Verwertung der mineralischen Fraktion. Leider hat eine Substitution mineralischer Primäreinsatzstoffe in höherwertigen Anwendungen, z.B. in technischen Bauwerken, in den letzten Jahren abgenommen. Wie die aktuelle Forschung zeigt, lässt sich das Substitutionspotenzial im höherwertigen Anwendungsbereich aber weiter ausbauen. Die Barrieren liegen, z.B. im Bereich von Zement- und Betonanwendungen, aber eher in der deutschen Regulatorik und weniger in der Aufbereitungstechnik bzw. der Qualität. Hier muss der Gesetzgeber einschreiten und die Umsetzung der strategischen Ziele, wie die gewünschten höheren Verwertungsquoten mineralischer Abfälle gemäß dem Entwurf der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS), voranbringen.

Dr. Bastian Wens, Geschäftsführer von ITAD

Ein zentraler Antreiber für die gemeinschaftliche Verbändeaktion war somit erneut die Bedeutung der Förderung der Wiederverwertung von Hausmüllverbrennungsasche in technischen Bauwerken. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Inkrafttretens der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) war es von besonderer Wichtigkeit, den Status Quo vor der neuen bundesweiten Verordnung aufzeigen zu können. So wird im Vergleich der Werte 2020 zu 2022 deutlich, dass die Verwertung von Hausmüllverbrennungsasche in technischen Bauwerken erneut leicht gesunken ist (-1,8 Prozent), im Verhältnis dazu hat die Beseitigung auf Deponien zugenommen (+ 7,9 Prozent). 

Die Zahlen aus 2022 zeigen deutlich, dass es vor Inkrafttreten der EBV einen weiteren Rückgang der Verwertung von Hausmüllverbrennungsasche in technischen Bauwerken gab. Dieser Negativtrend, welcher sich bereits für das Berichtsjahr 2020 abzeichnete, muss unbedingt umgekehrt werden. Hausmüll-verbrennungsasche ist ein gütegesicherter mineralischer Ersatzbaustoff, welcher in bestimmten Einsatzbereichen wertvolle Primärrohstoffe substituieren kann. Wir werden die Auswirkung der EBV hier genau beobachten. Aber die Verordnung allein wird nicht ausreichen: wir brauchen eine ambitionierte und umfassende Regelung zum Abfallende für mineralische Ersatzbaustoffe, welche sich nicht nur auf die „besten“ Materialklassen beschränkt. Die EBV sorgt hier für Rechtssicherheit. Außerdem müssen der § 45 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und die damit einhergehenden Pflichten der öffentlichen Hand bezüglich der Verwendung von Rezyklaten endlich nachgeschärft werden.

Dieter Kersting, Vorstandsvorsitzender der IGAM

 

Das zum Download angefügte Bildmaterial ist unter der Quellenangabe “ITAD e.V.” frei verwendbar.

Alle Pressemitteilungen

ITAD fordert mehr Technologieoffenheit bei Änderung der Abwasserverordnung

Düsseldorf, 01.04.2026 ITAD fordert mehr Technologieoffenheit bei Änderung der…

Isabel Kaphahn von der RWTH Aachen, TEER, gewinnt ITAD-Sonderpreis auf dem 15. DGAW-Wissenschaftskongress in Pforzheim

Pforzheim, 26.02.2026 Isabel Kaphan von der RWTH Aachen, TEER, gewinnt ITAD-Sonderpreis auf dem 15.…

Wieso thermische Abfallbehandlungsanlagen bald keine unverkaufte Kleidung mehr annehmen dürften

Düsseldorf, 10.02.2026 Wieso thermische Abfallbehandlungsanlagen bald keine unverkaufte Kleidung…

Hintergrundinformationen

ITAD e.V. ist die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland. Über 90 Thermische Abfallbehandlungsanlagen (TAB) mit rund 95 % der bundesdeutschen Behandlungskapazität sind Mitglied. Sie verwerten mit über 7.000 Mitarbeitenden jährlich über 25 Mio. Tonnen Abfälle, überwiegend aus Haushalten, Umweltschutzmaßnahmen und Gewerbe. Damit gewährleisten sie maßgeblich die Entsorgungssicherheit für Bürger und Unternehmen im Rahmen der Daseinsvorsorge. Durch die Nutzung der dabei entstehenden Abwärme wird Strom (ca. 10 Mio. MWh) sowie Prozessdampf und Fernwärme (ca. 25 Mio. MWh) genutzt, sodass fossile Energieträger substituiert werden. Mit der Verwertung der Metalle aus den Verbrennungsrückständen wird somit ein relevanter Netto-Beitrag aus den TAB zum Klimaschutz mit mehreren Mio. Tonnen CO2 geleistet.

Interessenvertretung

ITAD ist registrierte Interessenvertreterin und wird im Lobbyregister des Bundes unter der Registernummer: R000996 geführt. ITAD betreibt Interessenvertretung auf der Grundlage des „Verhaltenskodex für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Rahmen des Lobbyregistergesetzes“.