
Düsseldorf, 26.05.2025
Die Bundesnetzagentur plant die schrittweise Abschmelzung der sogenannten „vermiedenen Netznutzungsentgelte“ (vNNE) für dezentrale, nicht-volatile Stromerzeugungsanlagen. Hiernach sollen die Entgelte ab dem 1. Januar 2026 jährlich um 25 % reduziert und bis Ende 2028 vollständig eingestellt werden, was u. a. auch die thermischen Abfallbehandlungsanlagen (TAB) betrifft.
Grundsätzlich sind aus unserer Sicht vor dem Hintergrund der sich ändernden Randbedingungen des Strommarktes Reformen sinnvoll. Ohne eine geeignete Alternative zu den vermiedenen Netznutzungsentgelten ist deren vorzeitige Abschmelzung jedoch nicht vertretbar. Erforderlich ist ein ganzheitliches Konzept – punktuelle Maßnahmen, wie nun bei den vNNE, greifen zu kurz. Die Einnahmen aus den „vermiedenen Netznutzungsentgelten“ sind nicht unwesentlich in der Wirtschaftsplanung von TAB und tragen auch zur Stabilität der Abfallgebühren bei. Gleichzeitig muss der Beitrag der TAB als wichtiger Player für Systemdienstleistungen der Netzsicherheit bei der Entwicklung des Strommarktes berücksichtigt werden.
Thermische Abfallbehandlungsanlagen sind dezentrale Erzeuger ohne die Nachteile schlechter Planbarkeit wie bei der Solar- und Windenergie (Abhängigkeit von Witterungsbedingungen) oder bei konventionellen Kraftwerken (strompreisgetrieben), denn:
TAB sind zuverlässige Kraftwerke, deren Energieerzeugung auf der kontinuierlichen Verwertung unvermeidbarer Abfälle basiert. Im Gegensatz zu volatilen Einspeisern wie Wind- und Solarkraftwerken speisen TAB kontinuierlich ins Netz. Ihr Beitrag zur Energieversorgung bleibt dauerhaft stabil und planbar; nicht zuletzt auch dadurch, dass TAB nicht strompreisgetrieben sind.
In Bezug auf die Bereitstellung von Systemdienstleistungen sind TAB, z. B. durch den Betrieb ihrer Turbosätze (rotierende Masse), vergleichbar mit anderen konventionellen Erzeugern bzw. thermischen Kraftwerken. Sie tragen damit zur Netzstabilität bei und übernehmen einen Teil der dezentralen Grundlast. Etwa 25 % der Anlagen sind schwarzstartfähig und können zum Wiederaufbau des Netzes nach Ausfällen herangezogen werden.
Neben ihrer technischen Relevanz für die Stromnetze erfüllen TAB eine unverzichtbare gesellschaftliche Aufgabe: Sie sichern die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen und werden auf absehbare Zeit eine zentrale Säule der Kreislaufwirtschaft bleiben.
TAB sind als bereits vorhandene und auf absehbare Zeit zuverlässig planbare Erzeuger potenziell in der Lage, die Kosten für den Ausbau von Infrastruktur zur Bereitstellung von Systemdienstleistungen zu senken. Bei der Reform der Netzentgelte bzw. beim Umbau des Strommarktes ist es wichtig, Anreize zu schaffen, die diesen Beitrag sowie auch den Aufbau von Regelleistungen durch TAB belohnen.
TAB dürfen aufgrund ihrer Voraussetzungen nicht mit anderen Anlagetypen, zum Beispiel Gaskraftwerken, in einen Topf geworfen werden, sondern müssen differenziert betrachtet werden. Aus unserer Sicht ist es wünschenswert, dass die Bundesnetzagentur dies in ihren Überlegungen zur Zukunft des Strommarktes berücksichtigt.

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ITAD e.V. ist die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland. Über 90 Thermische Abfallbehandlungsanlagen (TAB) mit rund 95 % der bundesdeutschen Behandlungskapazität sind Mitglied. Sie verwerten mit über 7.000 Mitarbeitenden jährlich über 25 Mio. Tonnen Abfälle, überwiegend aus Haushalten, Umweltschutzmaßnahmen und Gewerbe. Damit gewährleisten sie maßgeblich die Entsorgungssicherheit für Bürger und Unternehmen im Rahmen der Daseinsvorsorge. Durch die Nutzung der dabei entstehenden Abwärme wird Strom (ca. 10 Mio. MWh) sowie Prozessdampf und Fernwärme (ca. 25 Mio. MWh) genutzt, sodass fossile Energieträger substituiert werden. Mit der Verwertung der Metalle aus den Verbrennungsrückständen wird somit ein relevanter Netto-Beitrag aus den TAB zum Klimaschutz mit mehreren Mio. Tonnen CO2 geleistet.
ITAD ist registrierte Interessenvertreterin und wird im Lobbyregister des Bundes unter der Registernummer: R000996 geführt. ITAD betreibt Interessenvertretung auf der Grundlage des „Verhaltenskodex für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Rahmen des Lobbyregistergesetzes“.