
Duisburg, 10. Dezember 2024
Dass die Verwendung von Sekundärrohstoffen in Zement und Beton zu mehr Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung führt, ist unstrittig. Was politisch gewollt ist, scheitert aber häufig am bestehenden Regelwerk. Es behindert den Einsatz industriell hergestellter oder rezyklierter Gesteinskörnungen durch nicht mehr zeitgemäße Konzepte zur Bewertung der Umweltverträglichkeit. Daher haben sechs Unternehmen und Verbände einen regulativen Anpassungsbedarf an die Bundesministerien für Wirtschaft, Umwelt, Verkehr und Bau sowie alle betreffenden Landesministerien adressiert. Sie fordern die Bewertung der Umweltverträglichkeit anhand von Eluatwerten des Bauprodukts – ein Prozedere, das seit Langem im Verkehrswegebau etabliert und bewährt ist – und nicht auf Basis von Feststoffgrenzwerten für einzelne Bestandteile. Dies gilt sowohl für die derzeit verwendeten Materialien als auch für die neuen Nebenprodukte einer transformierten Industrie.
In ihrer Stellungnahme weisen die Initiatoren auf einen widersprüchlichen Status Quo der Regularien hin: Sekundärrohstoffe, die im Straßen- und Wegebau in verschiedenen ungebundenen oder gebundenen Anwendungen – seit dem 1. August 2023 nach der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) – eingesetzt werden dürfen, werden aufgrund der Vorgaben des Anhangs 10 der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) – den Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich der Auswirkungen auf Boden und Gewässer (ABuG) – bei Bauprodukten als Bestandteil einer dichten Betonmatrix ausgeschlossen. Und das, obwohl die Regelwerke für den Verkehrswegebau eine schadlose Verwendung des Materials unter Berücksichtigung der jeweiligen Einbaubedingungen gewährleisten. Zudem kommen in den ABuG abweichende Elutionsverfahren zum Einsatz, was die Vergleichbarkeit der Analysen nach EBV und ABuG de facto unmöglich macht.
Eine effektive Nutzung von Sekundärrohstoffen und -baustoffen braucht ein einheitliches, praxisorientiertes Regelwerk, das neben den technologischen auch die Anforderungen an den Boden- und Gewässerschutz berücksichtigt. Hierbei muss der Fokus auf dem Endprodukt liegen. Veraltete und nicht sachgerechte Regelungen hemmen nicht nur die Förderung von Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung. Sie könnten auch dazu führen, dass große Mengen hochwertiger und umweltverträglicher Sekundärrohstoffe in Zukunft auf der Deponie landen. Es besteht also akuter Handlungsbedarf!
Zu den Unterzeichnern zählen die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlung in Deutschland ITAD, Afarak Elektrowerk Weisweiler, die Interessengemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken IGAM, das FEhS – Institut für Baustoff-Forschung, Aurubis und Peute Baustoff.

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ITAD e.V. ist die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland. Über 90 Thermische Abfallbehandlungsanlagen (TAB) mit rund 95 % der bundesdeutschen Behandlungskapazität sind Mitglied. Sie verwerten mit über 7.000 Mitarbeitenden jährlich über 25 Mio. Tonnen Abfälle, überwiegend aus Haushalten, Umweltschutzmaßnahmen und Gewerbe. Damit gewährleisten sie maßgeblich die Entsorgungssicherheit für Bürger und Unternehmen im Rahmen der Daseinsvorsorge. Durch die Nutzung der dabei entstehenden Abwärme wird Strom (ca. 10 Mio. MWh) sowie Prozessdampf und Fernwärme (ca. 25 Mio. MWh) genutzt, sodass fossile Energieträger substituiert werden. Mit der Verwertung der Metalle aus den Verbrennungsrückständen wird somit ein relevanter Netto-Beitrag aus den TAB zum Klimaschutz mit mehreren Mio. Tonnen CO2 geleistet.
ITAD ist registrierte Interessenvertreterin und wird im Lobbyregister des Bundes unter der Registernummer: R000996 geführt. ITAD betreibt Interessenvertretung auf der Grundlage des „Verhaltenskodex für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Rahmen des Lobbyregistergesetzes“.