TEHG-Novellierung

Innenansicht Anlage Stadtwerke Gießen

Düsseldorf, 15.08.2024

TEHG-Novellierung

ITAD kritisiert geplante Novellierung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) und fordert europäische Harmonisierung

Die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. (ITAD) äußert erhebliche Bedenken hinsichtlich der Novellierung des europäischen Emissionshandels. Ein nationaler Alleingang der Bundesregierung könnte negative Folgen für die gesamte Kreislaufwirtschaft in Deutschland haben, warnt die ITAD. 

Der aktuelle Gesetzesentwurf zur Novellierung des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes (TEHG) sieht vor, bestimmte Abfallverbrennungsanlagen vorzeitig und unerwartet ab dem Jahr 2027 in den EU-Emissionshandel (EU-ETS I) einzubeziehen. ITAD hält dies für einen verfrühten Schritt, der den Entscheidungen der EU-Kommission vorgreift, die erst 2026 über den europaweiten Umgang mit der Abfallverbrennung entscheiden soll. 

Ein nationaler Alleingang beim Emissionshandel kurz vor der europäischen Harmonisierung ist ohne Analyse der vielschichtigen Auswirkungen nicht verantwortbar.

Dr. Bastian Wens, Geschäftsführer der ITAD

Die Bundesregierung verletzt mit dieser Entscheidung ihren eigenen Koalitionsvertrag, der vorsieht, nur eine 1:1-Umsetzung der EU-Gesetzgebung vorzunehmen. Vielmehr führt die Maßnahme zu einem erheblichen Anstieg der Bürokratie und verursacht massive nationale und internationale Wettbewerbsverzerrungen, wodurch CO2-Emissionen nicht vermindert werden, sondern nur an anderen Stellen entstehen. Die Emissionshandelskosten würden durch die neue Systematik die Entsorgungskosten um ein Vielfaches ansteigen lassen. Die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Kreislaufwirtschaft in Deutschland können dadurch gravierend sein.

ITAD wird die vielschichtigen Auswirkungen analysieren und mit dem Gesetzgeber diskutieren.

Eine Einbeziehung der Abfallverbrennung in den europäischen Emissionshandel ist nur unter den richtigen Rahmenbedingungen denkbar.

Dr. Bastian Wens, Geschäftsführer der ITAD

Voraussetzung dafür sei jedoch eine durchdachte und einheitliche Regelung auf europäischer Ebene, die den besonderen Anforderungen der Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft gerecht werde.

 

Das zum Download angefügte Bildmaterial ist unter der Quellenangabe “SWG_Till_Schürmann” frei verwendbar.

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Hintergrundinformationen

ITAD e.V. ist die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland. Über 90 Thermische Abfallbehandlungsanlagen (TAB) mit rund 95 % der bundesdeutschen Behandlungskapazität sind Mitglied. Sie verwerten mit über 7.000 Mitarbeitenden jährlich über 25 Mio. Tonnen Abfälle, überwiegend aus Haushalten, Umweltschutzmaßnahmen und Gewerbe. Damit gewährleisten sie maßgeblich die Entsorgungssicherheit für Bürger und Unternehmen im Rahmen der Daseinsvorsorge. Durch die Nutzung der dabei entstehenden Abwärme wird Strom (ca. 10 Mio. MWh) sowie Prozessdampf und Fernwärme (ca. 25 Mio. MWh) genutzt, sodass fossile Energieträger substituiert werden. Mit der Verwertung der Metalle aus den Verbrennungsrückständen wird somit ein relevanter Netto-Beitrag aus den TAB zum Klimaschutz mit mehreren Mio. Tonnen CO2 geleistet.

Interessenvertretung

ITAD ist registrierte Interessenvertreterin und wird im Lobbyregister des Bundes unter der Registernummer: R000996 geführt. ITAD betreibt Interessenvertretung auf der Grundlage des „Verhaltenskodex für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Rahmen des Lobbyregistergesetzes“.