Vernunft setzt sich durch – kein nationaler Alleingang beim europäischen Emissionshandel für TAB

Aufsicht auf eine Müllverbrennung mit Schornstein

Düsseldorf, 31.01.2025

Vernunft setzt sich durch – kein nationaler Alleingang beim europäischen Emissionshandel für TAB

Heute wurde im Bundestag die Novellierung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024) beschlossen – Ergebnis: Eine Zertifikatspflicht/Abgabepflicht für TAB im EU-ETS I wird es vorläufig nicht geben. TAB verbleiben also zunächst im BEHG mit Berichts- und Abgabepflichten und müssen nun zusätzlich nach den Regeln des EU-ETS I berichten.

Damit ist klar, dass die unsinnige Regelung, die Abfallverbrennungsanlagen im nationalen Alleingang vorzeitig in den europäischen Emissionshandel aufzunehmen, vom Tisch ist. Das ist ein großer Erfolg für die Branche! Damit konnte die ITAD ihre Argumente durchsetzen. So bleibt der Branche, und somit dem Bürger und den Unternehmen, nicht nur ein zusätzlicher finanzieller Aufwand von schätzungsweise rund 500 Mio. € in 2027, sondern auch ein beträchtlicher bürokratischer Aufwand erspart.

Dr. Bastian Wens, Geschäftsführer der ITAD

Es sei wünschenswert gewesen, den Preiskorridor ab 2026 (von 55 bis 65 € pro Tonne CO2) in einen Festpreis umzuwandeln. Für ein Jahr ein derartiges System im BEHG aufzubauen und zu managen, bedeute trotzdem noch einen gravierenden Arbeitsaufwand.

Die thermische Abfallbehandlung ist die einzige Branche, die zwei unterschiedliche Berichtsformate einzureichen hat. Nach dem BEHG muss bereits ab 2024 berichtet, verifiziert und bezahlt werden. Die EU-Umsetzung in Form des TEHG kommt hinzu - die Berichts- und Überwachungspflichten sind nicht deckungsgleich. 

Um die Klimaschutzaktivitäten der Branche voranzubringen, hätten wir uns auch die Verabschiedung des CO2-Speicher- und Transportgesetzes (KSpTG) erhofft. Das Gesetz hätte die Grundlage gelegt, damit CO2 aus TAB abgeschieden, mittels Pipeline transportiert und entsorgt hätte werden können. Dies ist nun Aufgabe der neuen Bundesregierung.

Martin Treder, stellvertretender Geschäftsführer der ITAD

 

Das zum Download angefügte Bildmaterial ist unter der Quellenangabe “ITAD e.V.” frei verwendbar.

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Hintergrundinformationen

ITAD e.V. ist die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland. Über 90 Thermische Abfallbehandlungsanlagen (TAB) mit rund 95 % der bundesdeutschen Behandlungskapazität sind Mitglied. Sie verwerten mit über 7.000 Mitarbeitenden jährlich über 25 Mio. Tonnen Abfälle, überwiegend aus Haushalten, Umweltschutzmaßnahmen und Gewerbe. Damit gewährleisten sie maßgeblich die Entsorgungssicherheit für Bürger und Unternehmen im Rahmen der Daseinsvorsorge. Durch die Nutzung der dabei entstehenden Abwärme wird Strom (ca. 10 Mio. MWh) sowie Prozessdampf und Fernwärme (ca. 25 Mio. MWh) genutzt, sodass fossile Energieträger substituiert werden. Mit der Verwertung der Metalle aus den Verbrennungsrückständen wird somit ein relevanter Netto-Beitrag aus den TAB zum Klimaschutz mit mehreren Mio. Tonnen CO2 geleistet.

Interessenvertretung

ITAD ist registrierte Interessenvertreterin und wird im Lobbyregister des Bundes unter der Registernummer: R000996 geführt. ITAD betreibt Interessenvertretung auf der Grundlage des „Verhaltenskodex für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Rahmen des Lobbyregistergesetzes“.