In dieser Stellungnahme betonen wir die Notwendigkeit einer klaren und praxisgerechten Abfallende-Verordnung für mineralische Ersatzbaustoffe. Ziel ist es, hochwertige Recycling-Baustoffe rechtlich als Produkte und nicht länger als Abfälle zu behandeln, sofern sie bestimmte Umwelt- und Qualitätsstandards erfüllen. Wir sehen darin einen entscheidenden Schritt, um die Kreislaufwirtschaft zu stärken, Ressourcen zu schonen und Akzeptanz für Sekundärbaustoffe im Markt zu schaffen.
Wir unterstützen den Ansatz, auf die bestehenden Regelungen der Ersatzbaustoffverordnung aufzubauen, weil sie bereits wesentliche technische, ökologische und organisatorische Anforderungen vorgibt. Besonders geeignet für ein Abfallende halten wir schadstoffarme Fraktionen wie Bodenmaterial, Gleisschotter, RC-Baustoffe und Ziegelmaterial, da sie technisch bewährt, marktgängig und umweltverträglich einsetzbar sind.
Gleichzeitig machen wir deutlich, dass eine Abfallende-Verordnung nur dann Vertrauen schaffen kann, wenn sie keine neuen Sicherheitsrisiken entstehen lässt. Daher fordern wir, für alle Anwendungsbereiche außerhalb der Ersatzbaustoffverordnung – etwa im Hochbau – klare technische Normen und Richtlinien festzulegen. Nur so lässt sich gewährleisten, dass Mensch und Umwelt weiterhin umfassend geschützt bleiben.
Wir plädieren dafür, das Abfallende mit einer realistischen und verwaltungsarmen Regelung zu verknüpfen, die Rechtssicherheit bietet und die Nutzung mineralischer Sekundärrohstoffe erleichtert. Eine solche Verordnung kann wesentlich dazu beitragen, den Markt für Recycling-Baustoffe zu öffnen, Vorurteile gegenüber Sekundärmaterialien abzubauen und den Wandel hin zu einer ressourceneffizienten Bauwirtschaft wirksam zu unterstützen.
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