Stellungnahme zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung an unionsrechtliche Vorgaben und zur Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung bei dem Umwelt- und Klimaschutz dienenden Änderungsvorhaben

Der Entwurf des UVP-Anpassungsgesetzes sieht vor, bestimmte technische Maßnahmen, die dem Klimaschutz dienen, zu fördern, indem sie von der Pflicht zur Vorprüfung der Umweltverträglichkeit befreit werden. Hierzu nennt der Referentenentwurf Änderungen an u. a. Windkraft-, Biogas-, Photovoltaikanlagen und Deponien. Bei den konkreten Änderungsvorhaben, die in Anlage 1a aufgeführt sind, handelt es sich um solche, deren Ergebnisse vergangener Umweltverträglichkeitsprüfungen im Allgemeinen bestätigt haben, dass keine negativen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

In unserer Stellungnahme weisen wir daraufhin, dass es sowohl dem Klimaschutz als auch dem Bürokratieabbau dient, die Aufnahme von Änderungsvorhaben in thermischen Abfallbehandlungsanlagen in die Anlage 1a zu prüfen. Als Maßnahmen, die direkt oder indirekt dem Klimaschutz dienen, betrachten wir Änderungsvorhaben zur Verbesserung des energetischen Wirkungsgrades und zur Dekarbonisierung.

 

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