In dieser Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung von Artikel 19 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) betonen wir die Bedeutung der thermischen Abfallbehandlung für die Energie- und Wärmewende. Wir weisen darauf hin, dass Abwärme aus Abfallverbrennungsanlagen einen erheblichen Anteil der eingespeisten Energie in Fernwärmenetzen ausmacht und als unvermeidbare Abwärme anzusehen ist. Diese Wärme trägt wesentlich zur Dekarbonisierung der Wärmenetze bei und muss rechtlich der Wärme aus erneuerbaren Energien gleichgestellt werden.
Wir fordern daher, dass Herkunftsnachweise (HKN) nicht nur für erneuerbare, sondern auch für unvermeidbare Abwärme ausgestellt werden dürfen, ebenso wie für Strom, der aus dieser Abwärme gewonnen wird. Zudem schlagen wir vor, als Alternative zu HKN produktspezifische Kennzahlen nach dem AGFW-Vorarbeitsblatt FW 309 Teil 9 zuzulassen, um den Anteil erneuerbarer oder unvermeidbarer Energie transparent und diskriminierungsfrei bilanzieren zu können.
Darüber hinaus lehnen wir den geplanten Ausschluss von Bestandsanlagen aus dem HKN-System ab, da diese einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung leisten und durch die Nutzung von HKN ihren Beitrag zur Effizienzsteigerung und Klimaschutzdokumentation nachweisen können.
Schließlich fordern wir, die Systematik der HKN-Ausstellung anzupassen, damit auch Strom berücksichtigt wird, der direkt am Standort genutzt wird, etwa für Elektrolyseure, die mit Abwärmestrom betrieben werden. Insgesamt sprechen wir uns für eine technologieoffene, faire und praxisnahe Umsetzung der RED II aus, die die unvermeidbare Abwärme aus der Abfallverbrennung als wertvollen Beitrag zur Energiewende anerkennt.
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