In dieser Stellungnahme bekräftigen wir unsere grundsätzliche Unterstützung für eine 1:1-Umsetzung der europäischen Industrieemissionsrichtlinie, kritisieren jedoch, dass der vorliegende deutsche Entwurf dieses Ziel verfehlt und über die europäischen Vorgaben hinausgeht. Statt einer schlanken und praktikablen Regelung droht ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand durch Doppelregelungen, Mehrfachprüfungen und parallele Berichtspflichten. Wir fordern daher, den europäischen Handlungsspielraum konsequent zu nutzen, um die Verfahren effizient und praxisgerecht zu gestalten.
Besonders wichtig ist uns, dass die besonderen Rahmenbedingungen thermischer Abfallbehandlungsanlagen im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden. Wir sprechen uns für präzisere Begriffsdefinitionen, verhältnismäßige Ausnahmeregelungen und eine praxistaugliche Ausgestaltung der Umweltmanagementsysteme aus. Bereits bestehende Systeme wie ISO 14001 oder EMAS müssen ohne zusätzliche nationale Anforderungen vollständig anerkannt werden. Zudem lehnen wir pauschale Veröffentlichungspflichten, überzogene Nachweisfristen und unnötig parallele Berichtsvorgaben ab.
Insgesamt fordern wir eine rechtssichere, praxisnahe und europarechtskonforme Umsetzung der Richtlinie, die Klarheit schafft, den administrativen Aufwand für Betreiber reduziert und die Funktionsfähigkeit thermischer Abfallbehandlungsanlagen als wesentlichen Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge nicht durch übermäßige Regulierung beeinträchtigt.
In unserer Stellungnahme nehmen wir Bezug auf die vorgeschlagenen Änderungen des Anhangs 33 der Abwasserverordnung,…
Bis zum kommenden März muss die Bundesregierung gemäß § 9 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) ein
In unserer Stellungnahme bemängeln wir, dass Formen des stofflichen Recyclings, die andere als werkstoffliche…