Stellungnahme zum Entwurf des BMWK für die große EEG-Novelle im Rahmen des Sofortprogramms

In dieser Stellungnahme begrüßen wir den im Entwurf zur EEG-Novelle vorgesehenen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien, weisen jedoch darauf hin, dass thermische Abfallbehandlungsanlagen dabei unzureichend berücksichtigt werden. Unsere Anlagen leisten durch die energetische Verwertung biogener Abfallanteile einen wichtigen Beitrag zur Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen und müssen deshalb als Erneuerbare-Energien-Anlagen anerkannt oder diesen gleichgestellt werden.

Wir fordern, dass unvermeidbare Abwärme aus der Abfallverbrennung den erneuerbaren Energien gleichgestellt wird. Dies ist bereits in der europäischen RED-II-Richtlinie angelegt und würde die Nutzung zusätzlicher Potenziale – etwa durch ORC-Prozesse – ermöglichen. Außerdem muss das Herkunftsnachweisverfahren so angepasst werden, dass auch Strom, der ohne Netzdurchleitung vor Ort genutzt wird (z. B. für Elektrolyseure zur Wasserstoffproduktion), rechtssicher anerkannt werden kann.

Darüber hinaus plädieren wir für eine ganzheitliche Biomassestrategie, die biogene Abfälle als eigenständige Ressource berücksichtigt, da sie bereits eine Nutzungskaskade durchlaufen haben. Kreislaufwirtschaftliche Zielsetzungen dürfen dabei nicht durch energierechtliche Regelungen konterkariert werden. Das sogenannte „Ausschließlichkeitsprinzip“, das eine Förderung nur bei 100 % biogenem Anteil erlaubt, ist zu streichen, da es die Nutzung vorhandener Energiepotenziale aus gemischten Abfällen ungerechtfertigt einschränkt.

Insgesamt fordern wir, dass die EEG-Novelle die spezifischen Potenziale der thermischen Abfallbehandlung berücksichtigt und diese als Bestandteil einer nachhaltigen, klimafreundlichen und ressourceneffizienten Energieversorgung anerkennt.

 

Hinweis zu archivierten Inhalten: Die in diesem Bereich bereitgestellten Dokumente dienen ausschließlich der Dokumentation der Tätigkeit der ITAD e.V. und der Information über deren Verlauf. Sie geben den Sach- und Rechtsstand sowie die Datengrundlagen zum jeweils angegebenen Veröffentlichungsdatum wieder und werden nach der Veröffentlichung nicht mehr aktualisiert. Sämtliche Angaben, insbesondere Aussagen mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsbezug, Kennzahlen, Ziele und Prognosen, beziehen sich ausschließlich auf den damaligen Zeitpunkt und die damals geltenden methodischen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie treffen keine Aussage über gegenwärtige oder künftige Eigenschaften von Produkten, Leistungen oder Tätigkeiten und stellen weder Werbung für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen noch ein Angebot dar. Ob und in welcher Form darin genannte Ziele oder Absichtserklärungen fortgeführt werden, ergibt sich ausschließlich aus den jeweils aktuellen Veröffentlichungen.

Alle Stellungnahmen
Stellungnahmen07.08.2026

Stellungnahme zur Novellierung KrWG

Die Stellungnahme zur Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) wurde an das BMUKN übermittelt. Darin…

Stellungnahmen06.08.2026

Stellungnahme zur Novelle der Ersatzbaustoffverordnung

Zu dem Referentenentwurf für eine „schnelle“ Novelle der Ersatzbaustoffverordnung hat sich ITAD über das EU…