In dieser Stellungnahme begrüßen wir den im Entwurf zur EEG-Novelle vorgesehenen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien, weisen jedoch darauf hin, dass thermische Abfallbehandlungsanlagen dabei unzureichend berücksichtigt werden. Unsere Anlagen leisten durch die energetische Verwertung biogener Abfallanteile einen wichtigen Beitrag zur Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen und müssen deshalb als Erneuerbare-Energien-Anlagen anerkannt oder diesen gleichgestellt werden.
Wir fordern, dass unvermeidbare Abwärme aus der Abfallverbrennung den erneuerbaren Energien gleichgestellt wird. Dies ist bereits in der europäischen RED-II-Richtlinie angelegt und würde die Nutzung zusätzlicher Potenziale – etwa durch ORC-Prozesse – ermöglichen. Außerdem muss das Herkunftsnachweisverfahren so angepasst werden, dass auch Strom, der ohne Netzdurchleitung vor Ort genutzt wird (z. B. für Elektrolyseure zur Wasserstoffproduktion), rechtssicher anerkannt werden kann.
Darüber hinaus plädieren wir für eine ganzheitliche Biomassestrategie, die biogene Abfälle als eigenständige Ressource berücksichtigt, da sie bereits eine Nutzungskaskade durchlaufen haben. Kreislaufwirtschaftliche Zielsetzungen dürfen dabei nicht durch energierechtliche Regelungen konterkariert werden. Das sogenannte „Ausschließlichkeitsprinzip“, das eine Förderung nur bei 100 % biogenem Anteil erlaubt, ist zu streichen, da es die Nutzung vorhandener Energiepotenziale aus gemischten Abfällen ungerechtfertigt einschränkt.
Insgesamt fordern wir, dass die EEG-Novelle die spezifischen Potenziale der thermischen Abfallbehandlung berücksichtigt und diese als Bestandteil einer nachhaltigen, klimafreundlichen und ressourceneffizienten Energieversorgung anerkennt.
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