Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung desTreibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG Europarechtsanpassungsgesetz 2024) vom 30.07.2024

Mit dieser Stellungnahme lehnen wir den geplanten nationalen Opt-in für thermische Abfallbehandlungsanlagen in den europäischen Emissionshandel entschieden ab. Wir warnen davor, dass Deutschland damit voreilig der europäischen Entscheidung vorgreift und ein unnötig komplexes, bürokratisches und kostentreibendes System schafft. Eine nationale Einbeziehung würde die Entsorgungssicherheit gefährden, die Gebührenbelastung für Bürgerinnen und Bürger erhöhen und sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene erhebliche Wettbewerbsverzerrungen auslösen.

Wir fordern, bis zur europäischen Entscheidung im Jahr 2026 am bestehenden Festpreissystem des nationalen Emissionshandels festzuhalten und Berichts- sowie Überwachungsprozesse zwischen BEHG und TEHG zu harmonisieren. Die derzeitigen technischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine Umsetzung sind aus unserer Sicht nicht gegeben – insbesondere fehlen verlässliche Methoden zur Messung der CO₂-Emissionen und zur Bestimmung des biogenen Anteils.

Darüber hinaus weisen wir auf erhebliche Widersprüche zwischen der geplanten Regelung und den Zielen anderer Regierungsstrategien hin, etwa der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie und der Carbon-Management-Strategie. Wir fordern daher klare Planungssicherheit, realistische Umsetzungsfristen und eine deutliche Reduzierung des bürokratischen Aufwands. Insgesamt sprechen wir uns dafür aus, die Opt-in-Klausel vollständig zu streichen und die Entscheidung der EU abzuwarten, um eine einheitliche, rechtssichere und praxisgerechte Regelung zu gewährleisten.

 

Hinweis zu archivierten Inhalten: Die in diesem Bereich bereitgestellten Dokumente dienen ausschließlich der Dokumentation der Tätigkeit der ITAD e.V. und der Information über deren Verlauf. Sie geben den Sach- und Rechtsstand sowie die Datengrundlagen zum jeweils angegebenen Veröffentlichungsdatum wieder und werden nach der Veröffentlichung nicht mehr aktualisiert. Sämtliche Angaben, insbesondere Aussagen mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsbezug, Kennzahlen, Ziele und Prognosen, beziehen sich ausschließlich auf den damaligen Zeitpunkt und die damals geltenden methodischen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie treffen keine Aussage über gegenwärtige oder künftige Eigenschaften von Produkten, Leistungen oder Tätigkeiten und stellen weder Werbung für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen noch ein Angebot dar. Ob und in welcher Form darin genannte Ziele oder Absichtserklärungen fortgeführt werden, ergibt sich ausschließlich aus den jeweils aktuellen Veröffentlichungen.

Alle Stellungnahmen
Stellungnahmen07.08.2026

Stellungnahme zur Novellierung KrWG

Die Stellungnahme zur Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) wurde an das BMUKN übermittelt. Darin…

Stellungnahmen06.08.2026

Stellungnahme zur Novelle der Ersatzbaustoffverordnung

Zu dem Referentenentwurf für eine „schnelle“ Novelle der Ersatzbaustoffverordnung hat sich ITAD über das EU…

Stellungnahmen31.07.2026

Gemeinsame Verbändestellungnahme zur Verwendung von Mineralischen Ersatzbaustoffen in Beton (Anhang 10 der MVV TB)

ITAD hat gemeinsam mit den Verbänden BMKE, BDE, bvse und MIRO eine Stellungnahme zu den…