Mit dieser Stellungnahme lehnen wir den geplanten nationalen Opt-in für thermische Abfallbehandlungsanlagen in den europäischen Emissionshandel entschieden ab. Wir warnen davor, dass Deutschland damit voreilig der europäischen Entscheidung vorgreift und ein unnötig komplexes, bürokratisches und kostentreibendes System schafft. Eine nationale Einbeziehung würde die Entsorgungssicherheit gefährden, die Gebührenbelastung für Bürgerinnen und Bürger erhöhen und sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene erhebliche Wettbewerbsverzerrungen auslösen.
Wir fordern, bis zur europäischen Entscheidung im Jahr 2026 am bestehenden Festpreissystem des nationalen Emissionshandels festzuhalten und Berichts- sowie Überwachungsprozesse zwischen BEHG und TEHG zu harmonisieren. Die derzeitigen technischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine Umsetzung sind aus unserer Sicht nicht gegeben – insbesondere fehlen verlässliche Methoden zur Messung der CO₂-Emissionen und zur Bestimmung des biogenen Anteils.
Darüber hinaus weisen wir auf erhebliche Widersprüche zwischen der geplanten Regelung und den Zielen anderer Regierungsstrategien hin, etwa der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie und der Carbon-Management-Strategie. Wir fordern daher klare Planungssicherheit, realistische Umsetzungsfristen und eine deutliche Reduzierung des bürokratischen Aufwands. Insgesamt sprechen wir uns dafür aus, die Opt-in-Klausel vollständig zu streichen und die Entscheidung der EU abzuwarten, um eine einheitliche, rechtssichere und praxisgerechte Regelung zu gewährleisten.
In unserer Stellungnahme nehmen wir Bezug auf die vorgeschlagenen Änderungen des Anhangs 33 der Abwasserverordnung,…
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In unserer Stellungnahme bemängeln wir, dass Formen des stofflichen Recyclings, die andere als werkstoffliche…