In dieser Stellungnahme lehnen wir die geplante Einbeziehung der thermischen Abfallbehandlung in das nationale Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) entschieden ab. Abfälle sind keine klassischen Brennstoffe, und thermische Abfallbehandlungsanlagen sind keine Energieerzeuger im marktwirtschaftlichen Sinne, sondern erfüllen einen gesetzlichen Entsorgungsauftrag im Rahmen der Daseinsvorsorge. Die vorgesehene Ausweitung des Emissionshandels auf Abfälle ist klimapolitisch wirkungslos, rechtlich problematisch und wirtschaftlich schädlich.
Wir kritisieren, dass der Gesetzentwurf überhastet vorgelegt wurde, ohne ausreichende Beteiligung der betroffenen Verbände, und dass zentrale Regelungen – etwa zu Monitoring, Emissionsfaktoren und Berichterstattung – fehlen. Damit wäre eine rechtssichere Gebührenkalkulation unmöglich. Zugleich drohen erhebliche Mehrkosten für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen, ohne dass eine ökologische Lenkungswirkung erkennbar wäre.
Wir warnen vor gravierenden Folgewirkungen: höhere Entsorgungskosten, Wettbewerbsnachteile gegenüber dem Ausland, mögliche Abfallverlagerungen und eine Schwächung der Investitionsbereitschaft in Klimaschutztechnologien wie CO₂-Abscheidung. Das Vorhaben widerspricht zudem dem europäischen Ansatz, der eine einheitliche Regelung auf EU-Ebene vorsieht, und stellt einen nationalen Alleingang mit erheblichem Bürokratieaufwand dar.
Wir fordern daher, die thermische Abfallbehandlung vollständig vom Anwendungsbereich des BEHG auszunehmen oder die Entscheidung zumindest bis zur Klärung der offenen rechtlichen und technischen Fragen sowie bis zur Einführung eines europäischen Emissionshandels auszusetzen. Nur eine abgestimmte, praxistaugliche und rechtssichere Lösung kann den Klimaschutz stärken, ohne die Entsorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit der Branche zu gefährden.
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