ITAD hat am 11.05.2026 zum „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich“ (GModG) eingereicht.
Im Rahmen der Stellungnahme fordert ITAD, dass eine Bereichsausnahme für Gebäude von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach § 4 BImSchG geschaffen wird, sodass diese von den Energiemonitoringpflichten ausgenommen werden. Weiter fordert ITAD, dass die Energiemonitoringpflichten als erfüllt gelten, wenn ein Energie- oder Umweltmanagementsystem existiert. Weitere Forderungen betreffen u.a. die Verlängerung der Umsetzungsfrist des Energiemonitoringsystems.
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