In dieser Stellungnahme unterstützen wir grundsätzlich das Ziel, die Resilienz kritischer Infrastrukturen zu stärken, kritisieren jedoch das Vorgehen und die inhaltliche Ausgestaltung des vorliegenden Gesetzesentwurfs deutlich. Insbesondere die äußerst kurze Frist zur Stellungnahme verhindert eine sachgerechte Prüfung durch die betroffenen Betreiber und steht im Widerspruch zu den im Koalitionsvertrag festgelegten Grundsätzen für eine transparente, praxisnahe und beteiligungsorientierte Gesetzgebung.
Inhaltlich lehnen wir es ab, den Bereich der Siedlungsabfallentsorgung in den Geltungsbereich des geplanten KRITIS-Dachgesetzes einzubeziehen. Damit würde die europäische CER-Richtlinie über das notwendige Maß hinaus umgesetzt – ein klassisches Beispiel für „Gold-Plating“. Diese nationale Übererfüllung der EU-Vorgaben führt zu zusätzlicher Bürokratie, erhöhten Kosten und Wettbewerbsnachteilen für deutsche Anlagenbetreiber, ohne einen erkennbaren Sicherheitsgewinn zu erzielen.
Zudem kritisieren wir, dass der Entwurf keine einheitliche und konsistente Definition zentraler Begriffe wie „kritische Anlage“ oder „kritische Dienstleistung“ bietet. Statt der angestrebten Vereinheitlichung droht eine zunehmende Zersplitterung zwischen verschiedenen Regelwerken, insbesondere zwischen dem NIS2-Umsetzungsgesetz und dem KRITIS-Dachgesetz.
Wir fordern daher, den Bereich der Siedlungsabfallentsorgung aus dem Geltungsbereich des Gesetzes zu streichen und die nationale Umsetzung strikt auf das europäisch geforderte Minimum zu beschränken. Nur so lassen sich unnötige Belastungen für die Betreiber vermeiden und zugleich ein konsistenter, praktikabler Rechtsrahmen schaffen.
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ITAD hat am 05.05.2026 eine Stellungnahme zum „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Sicherung der…
Ziel der Konsultation war es, die EU-Taxonomie einfacher, klarer und anwendungsfreundlicher zu gestalten und…