Ein bestehender Netzanschluss ist ein zentraler Vermögenswert des TAB-Standorts, dessen wirtschaftlicher Wert vor dem Hintergrund der aktuell langen Verfahrensdauern, vom Stellen eines Netzanschlussbegehrens bis zur Realisierung des Netzanschlusses, von großer Bedeutung ist.
Das BMWE will nun im Rahmen der Novellierung im Energiewirtschaftsgesetz (über das Netzanschlusspaket) dem Netzbetreiber das Recht einräumen, nicht mehr „benötigte Netzanschlussleistung“ ohne Einspruch bzw. Entschädigung zurückzunehmen.
ITAD fordert die neue Regelung in § 17 Abs. 1a EnWG-Referentenentwurf ersatzlos zu streichen. So kann die Reduktion der Netzanschlusskapazität geplante Zukunftsprojekte bei TAB, wie Carbon-Capture-Anlagen, Wärmepumpen, Batteriespeicher und andere systemdienliche Zusatzaggregate zur Stromerzeugung (Carnot-Batterien, Zusatzbrenner etc.) zum Erliegen bringen.
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