Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung

In dieser Stellungnahme äußern wir deutliche Kritik am Gesetzentwurf zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie. Wir befürchten, dass die vorgesehenen Regelungen zu einer Überregulierung führen und Betreiber thermischer Abfallbehandlungsanlagen unverhältnismäßig stark belasten würden. Besonders problematisch ist die geplante kumulierte Schwellenwertberechnung, durch die Mehrspartenunternehmen – etwa Anlagen, die neben der Abfallbehandlung auch Energie erzeugen – mehrfach reguliert würden. Wir fordern daher, die Schwellenwerte getrennt nach Tätigkeitsbereichen zu berechnen, um sachgerechte und praxisnahe Einstufungen zu ermöglichen.

Darüber hinaus warnen wir vor Doppelregulierung und unnötigem bürokratischem Aufwand durch Überschneidungen mit dem Energiewirtschaftsgesetz. Eine enge Abstimmung der zuständigen Behörden ist zwingend erforderlich. Ebenso muss das NIS2-Umsetzungsgesetz mit dem KRITIS-Dachgesetz sowohl inhaltlich als auch zeitlich aufeinander abgestimmt werden, um widersprüchliche Anforderungen zu vermeiden. Der Begriff „Betreiber einer kritischen Anlage“ sollte dabei einheitlich definiert werden. Zudem fordern wir, dass die Beteiligung von Wirtschaftsverbänden gesetzlich in allen relevanten Regelungsabschnitten verankert wird.

Unser Ziel ist eine Umsetzung, die Rechtssicherheit schafft, Doppelbelastungen vermeidet und die besonderen Rahmenbedingungen der Abfallwirtschaft berücksichtigt – statt sie durch zusätzliche Aufsichts- und Nachweispflichten weiter zu belasten.

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