In dieser Stellungnahme machen wir deutlich, dass die Marktstammdatenregisterverordnung dringend an die Besonderheiten der thermischen Abfallbehandlungsanlagen angepasst werden muss. Die derzeitige Kategorisierung – etwa die Zuordnung zu „Biomasseanlagen“ oder „Verbrennungsanlagen“ – führt zu Fehlinterpretationen und ungenauen Datenauswertungen. Da viele Abfälle sowohl biogene als auch fossile Bestandteile enthalten, bildet die aktuelle Systematik die tatsächlichen Energiequellen unserer Anlagen nicht sachgerecht ab.
Wir fordern daher die Einführung einer eigenen Kategorie für Abfallverbrennungsanlagen, um die spezifische Form der Energieerzeugung aus Abfällen korrekt erfassen zu können. Unsere Anlagen leisten mit der Erzeugung von Strom und Wärme sowie der Rückgewinnung von Metallen einen wichtigen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und gelten nach EU-Recht in Teilen als erneuerbare Energiequellen. Zudem wird in der Carbon-Management-Strategie der Bundesregierung ausdrücklich anerkannt, dass die Emissionen aus der Abfallverbrennung „unvermeidbar“ sind – entsprechend müssen auch wir als Branche im Marktstammdatenregister korrekt verortet werden.
Wir bieten an, gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsministerium und der Bundesnetzagentur an einer sachgerechten und praxistauglichen Kategorisierung zu arbeiten, die Transparenz schafft und die energetische Bedeutung der thermischen Abfallbehandlung angemessen widerspiegelt.
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