Stellungnahme zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 der Kommission zur Anpassung der technischen Bewertungskriterien (Taxonomie)

Ziel der Konsultation war es, die EU-Taxonomie einfacher, klarer und anwendungsfreundlicher zu gestalten und gleichzeitig die Transparenz zu verbessern sowie den Zugang zu nachhaltiger Finanzierung zu erleichtern. Wir begrüßen diese Überprüfung als wichtige Gelegenheit, bestehende Lücken im Rahmenwerk zu schließen und die thermische Abfallbehandlung besser als wesentlichen und unverzichtbaren Bestandteil der Kreislaufwirtschaft und der Abfallhierarchie anzuerkennen. Unsere Stellungnahme enthält daher gezielte Vorschläge auf Prozessebene, um sicherzustellen, dass die Taxonomie die von leistungsstarken TAB-Infrastrukturen erbrachten Umweltleistungen angemessen erfasst, darunter die Umleitung von unbehandeltem Abfall von Deponien, die Rückgewinnung von Ressourcen, die Energieerzeugung, die Unterstützung der Wärmewende und Wege zu einer größeren europäischen Ressourcenunabhängigkeit. Eine kohärentere regulatorische Anerkennung dieser Funktionen ist entscheidend für die Verbesserung des Zugangs zu Kapital für die notwendigen Transformationsinvestitionen in diesen Sektoren. Eine thermische Abfallbehandlungsanlage erfüllt mehrere Zwecke und ist damit eine vielfältige Infrastrukturanlage. Die Bewertung der aktuellen Aktivitäten im Rahmen der EU-Taxonomie erfordert daher eine differenzierte Analyse. Für einige relevante Aktivitäten scheinen die aktuellen technischen Screening-Kriterien (TSC) jedoch noch nicht darauf ausgelegt zu sein, das gesamte Spektrum der von leistungsstarken TAB erbrachten Umweltleistungen angemessen zu erfassen. Wir unterbreiten daher gezielte Vorschläge, wie spezifische Anforderungen angepasst werden könnten, um diesen Beiträgen besser Rechnung zu tragen und gleichzeitig ein hohes Maß an ökologischer Integrität zu wahren.

 

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