In dieser Stellungnahme lehnen wir die geplante Einbeziehung der thermischen Abfallbehandlung in das nationale Brennstoffemissionshandelssystem entschieden ab. Wir kritisieren, dass Abfälle keine klassischen Brennstoffe und thermische Abfallbehandlungsanlagen keine Kraftwerke im herkömmlichen Sinne sind. Die Ausweitung des Emissionshandels auf Abfälle ist klimapolitisch ungeeignet und verursacht mehr Schaden als Nutzen. Statt einer Lenkungswirkung entstünden Wettbewerbsnachteile für deutsche Betreiber, steigende Entsorgungskosten und Risiken für die Versorgungssicherheit.
Wir fordern, die Abfallverbrennung vollständig vom Anwendungsbereich des BEHG auszunehmen oder zumindest die Entscheidung bis zur Klärung offener Fragen und einer europäischen Regelung auszusetzen. Der Gesetzgebungsprozess wird zudem wegen extrem kurzer Konsultationsfristen und fehlender Beteiligung der Fachverbände kritisiert. Wir verweisen darauf, dass die rechtlichen, methodischen und wirtschaftlichen Grundlagen unzureichend geprüft sind und das Verfahren gegen den Bundestagsbeschluss zur sachgerechten Evaluierung des Themas verstößt.
Darüber hinaus warnen wir vor erheblichen Kostensteigerungen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen infolge des Zertifikatehandels sowie vor Doppelbelastungen und Rechtsunsicherheiten. Die vorgeschlagenen Mess- und Nachweisverfahren sind weder technisch praktikabel noch rechtlich belastbar. Insgesamt fordern wir, das BEHG nicht auf die thermische Abfallbehandlung auszudehnen und stattdessen eine europäisch abgestimmte, rechtssichere und praxisgerechte Lösung zu entwickeln, die den besonderen Rahmenbedingungen der Abfallwirtschaft gerecht wird.
Hinweis zu archivierten Inhalten: Die in diesem Bereich bereitgestellten Dokumente dienen ausschließlich der Dokumentation der Tätigkeit der ITAD e.V. und der Information über deren Verlauf. Sie geben den Sach- und Rechtsstand sowie die Datengrundlagen zum jeweils angegebenen Veröffentlichungsdatum wieder und werden nach der Veröffentlichung nicht mehr aktualisiert. Sämtliche Angaben, insbesondere Aussagen mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsbezug, Kennzahlen, Ziele und Prognosen, beziehen sich ausschließlich auf den damaligen Zeitpunkt und die damals geltenden methodischen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie treffen keine Aussage über gegenwärtige oder künftige Eigenschaften von Produkten, Leistungen oder Tätigkeiten und stellen weder Werbung für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen noch ein Angebot dar. Ob und in welcher Form darin genannte Ziele oder Absichtserklärungen fortgeführt werden, ergibt sich ausschließlich aus den jeweils aktuellen Veröffentlichungen.
Die Stellungnahme zur Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) wurde an das BMUKN übermittelt. Darin…
Zu dem Referentenentwurf für eine „schnelle“ Novelle der Ersatzbaustoffverordnung hat sich ITAD über das EU…
ITAD hat gemeinsam mit den Verbänden BMKE, BDE, bvse und MIRO eine Stellungnahme zu den…