Zu dem Referentenentwurf für eine „schnelle“ Novelle der Ersatzbaustoffverordnung hat sich ITAD über das EU online-Portal an der Verbändeanhörung beteiligt.
Inhalt der Stellungnahme sind die aus HMVA-Sicht relevanten „low-hanging fruits“ aus dem UBA-Zwischenbericht sowie darüber hinausgehende vom Bundesumweltministerium geplante Anpassungen der EBV.
Darüber hinaus haben wir die Gelegenheit genutzt, auch die für uns wichtige Forderung zu platzieren, die in § 20 Absatz 1 EBV festgelegten Mindesteinbaumengen runterzusetzen.
Unser übergeordnetes Ziel bleibt, die EBV so weiterzuentwickeln, dass Boden- und Grundwasserschutz gewährleistet bleiben, zugleich aber unnötige Hemmnisse für die Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe abgebaut werden. Gerade für HMV-Schlacken müssen zusätzliche, auch kleinere Einsatzmöglichkeiten in technischen Bauwerken erschlossen werden, wenn die material- und standortbezogenen Anforderungen der EBV eingehalten werden.
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