Die Stellungnahme zur Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) wurde an das BMUKN übermittelt. Darin wird unter anderem gefordert, dass CO₂ am Ende des Prozesses bei thermischen Abfallbehandlungsanlagen seine Abfalleigenschaft verliert und der Einsatz von Rezyklaten durch die öffentliche Hand gestärkt wird. Zudem sollen das Chemische Recycling klarer geregelt und die Wechselwirkungen zwischen Abfall-, Energie- und Klimarecht stärker berücksichtigt werden. Darüber hinaus werden realistische Zielvorgaben, eine konsequente Überwachung und wirksame Konsequenzen bei Zielverfehlungen gefordert.
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