In dieser gemeinsamen Stellungnahme mit BDE und VKU fordern wir eine praxisgerechte und rechtssichere Umsetzung der Novelle zur 17. BImSchV. Wir kritisieren, dass der aktuelle Entwurf in mehreren Punkten über die europäischen BVT-Schlussfolgerungen hinausgeht, Ausnahmemöglichkeiten streicht und damit unnötig überreguliert. Zudem erfolgte die Vorlage der Verordnung kurz vor Ablauf der Umsetzungsfrist, was erhebliche Rechtsunsicherheiten für Betreiber und Behörden schafft.
Wir schlagen daher konkrete Änderungen vor: Zum einen soll die ISO 14001-Zertifizierung ausdrücklich als gleichwertiges Umweltmanagementsystem anerkannt werden, um Doppelprüfungen zu vermeiden. Zum anderen fordern wir eine konsequente 1:1-Umsetzung der EU-Vorgaben ohne nationale Verschärfungen, wie etwa die unnötige Einschränkung von An- und Abfahrvorgängen oder den Verzicht auf den Abzug des elementaren Kohlenstoffs bei der Bewertung des Ausbrandes.
Um einen rechtssicheren Betrieb nach Ablauf der Umsetzungsfrist zu gewährleisten, regen wir einen Entschließungsantrag des Bundestags-Umweltausschusses an, mit dem das BMUV beauftragt werden soll, bundeseinheitliche Übergangsregelungen über die LAI zu erarbeiten. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, die 17. BImSchV „Carbon Capture Readiness“ zu gestalten – also so anzupassen, dass thermische Abfallbehandlungsanlagen künftig rechtssicher CO₂-Abscheidungsanlagen integrieren können. Dazu sind Anpassungen unter anderem in der Abwasserverordnung, der TA Luft und den Genehmigungsverfahren erforderlich.
Ziel unserer Stellungnahme ist eine rechtssichere, EU-konforme und zukunftsorientierte Ausgestaltung der Verordnung, die Planungssicherheit schafft, technische Weiterentwicklung ermöglicht und die Rolle der thermischen Abfallbehandlungsanlagen im Klimaschutz stärkt.
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