
In der Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030) wird der energiebezogene Biomasseanteil des Abfalls verwendet; eine Übernahme aus dem HkN, wo dieser Energiebezug korrekt ist, da der erneuerbare Stromanteil die Zielgröße ist.
Für die Bilanzierung fossiler CO₂-Emissionen beschreibt aber der kohlenstoffbezogene fossile Anteil unmittelbar die stoffliche Grundlage der CO₂-Bildung und bildet damit die physikalisch konsistente Bezugsgröße zur Aufteilung eines CO₂-Emissionsfaktors. Wir sind deshalb der Auffassung, dass der kohlenstoffbezogene Biomasseanteil in der EBeV 2030 hätte verwendet werden sollen, nicht der energiebezogene Biomasseanteil. Dies geht aus der Studie „Massen-, Energie- und Kohlenstoffbezug bei der Bestimmung biogener und fossiler Anteile in Abfällen“ hervor, die nun erschienen ist.
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