ITAD kritisiert höhere Behandlungskosten sowie anhaltende Rechts- und Planungsunsicherheiten des BEHG

Blick auf den Schornstein der AGR Herten vor bewölktem Himmel

Düsseldorf, 20.07.2026

ITAD kritisiert höhere Behandlungskosten sowie anhaltende Rechts- und Planungsunsicherheiten des BEHG

Keine CO2-emissionsmindernde Lenkungswirkung bei TAB im Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) erkennbar

  • Änderungen am Versteigerungsverfahren sowie dem Verkauf der Überschussmenge und der Nachkaufmenge gefordert, um angekündigte Stabilität des Preisniveaus im nationalen Emissionshandel 2027 für die thermische Abfallbehandlung zu schaffen
  • Änderung an der Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030) gefordert, um sowohl die sachgerechte Bestimmung von CO2-Emissionen als auch eine bürokratiearme Berichterstattung zu ermöglichen

Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) stellt die deutsche Abfallwirtschaft vor wachsende finanzielle Belastungen und Planungsunsicherheiten. Bis auf wenige Ausnahmen unterliegen alle ITAD-Mitgliedsanlagen dem nEHS und sind daher von den im Rahmen der BEHG- und BEHV-Novelle vorgelegten Verfahrensänderungen unmittelbar betroffen. Auch nach vollständiger Funktionsaufnahme des europäischen Brennstoffemissionshandels (EU-ETS 2) werden Thermische Abfallbehandlungsanlagen (TAB) zunächst im nEHS verbleiben. Gespannt wartet die Branche auf die Vorschläge der EU, ob und wann die TAB in den EU-ETS 1 integriert werden sollen.

TAB können aufgrund des gesetzlichen Auftrages, die angelieferten Abfälle sachgerecht zu entsorgen, sowie der heterogenen Abfallzusammensetzung die ausgestoßene Emissionsmenge nicht selbst beeinflussen, wie es bei der Nutzung konventioneller Brennstoffe (z. B. durch „Fuel-switch“) der Fall ist. Die Einbeziehung von Abfallverbrennungsanlagen in das nEHS ist daher weiterhin nicht sachgerecht. 

Thermische Abfallbehandlungsanlagen erfüllen Aufgaben der Daseinsvorsorge und können Menge sowie Zusammensetzung der angelieferten Abfälle nur sehr begrenzt beeinflussen. Aus unserer Sicht führt das BEHG daher vor allem zu höheren Behandlungskosten und erheblichen Rechts- und Planungsunsicherheiten, ohne eine erkennbare CO2-emissionsmindernde Lenkungswirkung zu entfalten.

Dr. Bastian Wens, Geschäftsführer ITAD

ITAD begrüßt zwar die Verlängerung des Preiskorridors von 55 bis 65 Euro auf das Jahr 2027, sieht jedoch zunehmend verfassungsrechtliche Schwierigkeiten bei der Verlängerung des Preiskorridors. Die Schwächen in der Ausgestaltung des nEHS liegen in zu niedrigen Zuteilungsquoten und höheren Preisen für die sogenannten Überschuss- und Nachkaufmengen. Hierdurch erwarten wir steigende durchschnittliche Zertifikatskosten weit über 65 Euro. ITAD regt daher insbesondere eine Erhöhung der Versteigerungsmenge, eine Anhebung der Nachkaufgrenze von 10 auf 20 Prozent, längere Kaufzeiträume sowie eine Begrenzung der Marktteilnahme nicht mandatierter Finanzintermediäre an. 

Die Ausgestaltung des Versteigerungsverfahrens bestimmt unmittelbar die Höhe der Zertifikatskosten und damit eine wichtige Komponente der Entsorgungspreise. Steigende bzw. nicht planbare Kosten wirken sich auf Entsorgungsverträge, kommunale Gebühren und letztlich auf Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen aus. Nach vorläufiger Abschätzung der ITAD betragen diese Kosten im Jahr 2026 ca. eine Milliarde Euro (inkl. MwSt.), alleine verursacht durch die Abfallentsorgung der ITAD-Mitgliedsanlagen.

ITAD fordert zudem, für TAB ab 2028 eine frühzeitig bekannte und belastbare Preisbasis zu schaffen. Mit dem vorliegenden Novellierungsentwurf würde ab 2028 nach Abschluss der derzeitigen Versteigerungsphase ein Preissystem (EU-ETS 2) gelten, das derzeit noch nicht existiert. Das bedeutet, dass man erst im Laufe des Jahres 2028 die anfallenden Zertifikatskosten kennt, die ab dem ersten Januar hätten berechnet werden müssen. Bei der Anlieferung von Abfall bei TAB in der Startphase ab 2028 steht also noch nicht fest, wie hoch die Kosten der hierdurch resultierenden Emissionen sind. Viel entscheidender ist jedoch, dass im Jahr 2027 keine Planungsgrundlage für die Gebührenkalkulation im Jahr 2028 vorliegt. ITAD schlägt deshalb eine Kopplung an den etablierten EU-ETS 1 vor, da hierfür bereits auf Referenzdaten der Vergangenheit zurückgegriffen werden kann und so komplexe Wechsel der Preissysteme im Sinne des Bürokratieabbaus vermieden werden können. Nur so können Anlagenbetreiber und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) neue Entsorgungsverträge, Wirtschaftspläne und kommunale Abfallgebühren rechtzeitig und rechtssicher kalkulieren.

In Bezug auf die Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030) empfiehlt ITAD, die Standardwerte der EBeV 2030 bei Abfällen ab 2027 auf kohlenstoffbezogene statt auf energiebezogene Biomasseanteile zu stützen. Für die Ermittlung fossiler CO₂-Emissionen ist der enthaltene fossile Kohlenstoff die sachgerechte Bezugsgröße. 

Darüber hinaus schlägt ITAD vor, anhand umfangreicher Datengrundlagen die Emissionsfaktoren für Hausmüll entsprechend der örtlichen abfallwirtschaftlichen Gegebenheiten zu differenzieren.

Die vollständige Stellungnahme kann hier eingesehen werden. 

 

Das beigefügte Bildmaterial ist unter der Quellenangabe „ITAD e.V.“ frei verwendbar.

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Hintergrundinformationen

ITAD e.V. ist die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland. Über 90 Thermische Abfallbehandlungsanlagen (TAB) mit rund 95 % der bundesdeutschen Behandlungskapazität sind Mitglied. Sie verwerten mit über 7.000 Mitarbeitenden jährlich über 25 Mio. Tonnen Abfälle, überwiegend aus Haushalten, Umweltschutzmaßnahmen und Gewerbe. Damit gewährleisten sie maßgeblich die Entsorgungssicherheit für Bürger und Unternehmen im Rahmen der Daseinsvorsorge. Durch die Nutzung der dabei entstehenden Abwärme wird Strom (ca. 10 Mio. MWh) sowie Prozessdampf und Fernwärme (ca. 25 Mio. MWh) genutzt, sodass fossile Energieträger substituiert werden. Mit der Verwertung der Metalle aus den Verbrennungsrückständen wird somit ein relevanter Netto-Beitrag aus den TAB zum Klimaschutz mit mehreren Mio. Tonnen CO2 geleistet.

Interessenvertretung

ITAD ist registrierte Interessenvertreterin und wird im Lobbyregister des Bundes unter der Registernummer: R000996 geführt. ITAD betreibt Interessenvertretung auf der Grundlage des „Verhaltenskodex für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Rahmen des Lobbyregistergesetzes“.