ITAD und acht weitere Verbände gaben am 06.07.2026 eine gemeinsame Stellungnahme zu den Referentenentwürfen eines Gesetzes und einer Verordnung zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes ab.
Kurzanalyse der Referentenentwürfe in Bezug auf TAB-Betreiber:
- Genehmigungsverfahren sollen tendenziell schneller werden
- Im § 10 BImSchG wird die bisherige sogenannte Jedermann-Beteiligung eingeschränkt. Künftig soll im förmlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nicht mehr „jedermann“, sondern nur noch die von dem Vorhaben betroffene Öffentlichkeit nach Ablauf der Auslegungsfrist Einwendungen erheben können.
- Außerdem entfällt die Pflicht, Stellungnahmen beteiligter Behörden an den Antragsteller weiterzuleiten
- Die UVP-Äußerungsfrist soll von bisher zwei Monaten auf sechs Wochen verkürzt werden. Außerdem darf die Behörde in der zusammenfassenden Darstellung künftig auf Unterlagen verweisen, die im UVP-Portal zugänglich gemacht wurden, statt Inhalte nochmals vollständig wiederzugeben.
- Unternehmen der Abfallwirtschaft (WZ 38) werden ausdrücklich von einem Teil neuer statistischer Erhebungen (z.B. Erhebung der Aufwendungen für den Umweltschutz) ausgenommen.
- Neu ist eine Pflicht, auf Aufforderung Daten zu Arten, Lebensstätten, Lebensräumen und Biotopen herauszugeben, soweit diese Daten in Planungs- oder Zulassungsverfahren eingebracht wurden. Dadurch sollen Behörden vorhandene Daten besser nutzen können, Betreiber müssten diese Daten aber entsprechend geordnet vorhalten.