In dieser Stellungnahme bekräftigen wir unsere grundsätzliche Unterstützung für eine 1:1-Umsetzung der europäischen Industrieemissionsrichtlinie, kritisieren jedoch, dass der vorliegende deutsche Entwurf dieses Ziel verfehlt und über die europäischen Vorgaben hinausgeht. Statt einer schlanken und praktikablen Regelung droht ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand durch Doppelregelungen, Mehrfachprüfungen und parallele Berichtspflichten. Wir fordern daher, den europäischen Handlungsspielraum konsequent zu nutzen, um die Verfahren effizient und praxisgerecht zu gestalten.
Besonders wichtig ist uns, dass die besonderen Rahmenbedingungen thermischer Abfallbehandlungsanlagen im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden. Wir sprechen uns für präzisere Begriffsdefinitionen, verhältnismäßige Ausnahmeregelungen und eine praxistaugliche Ausgestaltung der Umweltmanagementsysteme aus. Bereits bestehende Systeme wie ISO 14001 oder EMAS müssen ohne zusätzliche nationale Anforderungen vollständig anerkannt werden. Zudem lehnen wir pauschale Veröffentlichungspflichten, überzogene Nachweisfristen und unnötig parallele Berichtsvorgaben ab.
Insgesamt fordern wir eine rechtssichere, praxisnahe und europarechtskonforme Umsetzung der Richtlinie, die Klarheit schafft, den administrativen Aufwand für Betreiber reduziert und die Funktionsfähigkeit thermischer Abfallbehandlungsanlagen als wesentlichen Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge nicht durch übermäßige Regulierung beeinträchtigt.
ITAD hat am 11.05.2026 zum „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur…
ITAD hat am 05.05.2026 eine Stellungnahme zum „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Sicherung der…
Ziel der Konsultation war es, die EU-Taxonomie einfacher, klarer und anwendungsfreundlicher zu gestalten und…