In dieser Stellungnahme zum Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes bekräftigen wir unsere grundsätzliche Unterstützung für die Einführung einer bundesweiten kommunalen Wärmeplanung. Wir sehen darin eine zentrale Voraussetzung, um die Wärmewende voranzutreiben und insbesondere das Potenzial unvermeidbarer Abwärme besser zu nutzen. Thermische Abfallbehandlungsanlagen leisten hierzu bereits heute einen wichtigen Beitrag, da sie kontinuierlich Wärme bereitstellen und damit eine klimafreundliche und verlässliche Versorgung sichern.
Wir betonen, dass Abwärme aus der Abfallverbrennung nicht mit fossilen Brennstoffen gleichgesetzt werden darf. Abfälle sind keine gezielt erzeugten Energieträger, sondern entstehen unvermeidbar im Wirtschaftskreislauf. Die dabei anfallende Abwärme ist somit eine „Sowieso-Energie“, die andernfalls ungenutzt verloren ginge. Um dieses Potenzial zu heben, fordern wir eine klare gesetzliche Anerkennung der thermischen Abfallbehandlung als Quelle unvermeidbarer Abwärme und als gleichwertigen Bestandteil der kommunalen Wärmeplanung.
Zudem plädieren wir für eine technologieoffene Förderung, die auch den Anschluss von Wärmenetzen an Abfallbehandlungsanlagen einschließt. Der bestehende Förderrahmen, etwa im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), ist dafür unzureichend. Wir fordern deshalb ein diskriminierungsfreies und langfristig verlässliches Förderregime sowie eine deutliche Aufstockung des Fördervolumens, um die notwendige Transformation der Wärmenetze zu ermöglichen.
Darüber hinaus setzen wir uns für klare, einheitliche Definitionen und Begriffe ein, um Widersprüche zwischen Wärmeplanungsgesetz, Gebäudeenergiegesetz und anderen Regelwerken zu vermeiden. Begriffe wie „unvermeidbare Abwärme“, „Wärmenetz“ oder „thermische Abfallbehandlungsanlage“ müssen rechtssicher und konsistent festgelegt werden. Auch Wärmespeicher sollten technologieoffen behandelt und nicht auf bestimmte Energiequellen beschränkt werden.
Insgesamt fordern wir eine praxistaugliche, rechtssichere und konsistente Ausgestaltung des Wärmeplanungsgesetzes, die die Rolle der thermischen Abfallbehandlung als verlässliche, klimafreundliche Wärmequelle stärkt und den Aufbau einer nachhaltigen, resilienten Wärmeinfrastruktur in Deutschland gezielt unterstützt.
Hinweis zu archivierten Inhalten: Die in diesem Bereich bereitgestellten Dokumente dienen ausschließlich der Dokumentation der Tätigkeit der ITAD e.V. und der Information über deren Verlauf. Sie geben den Sach- und Rechtsstand sowie die Datengrundlagen zum jeweils angegebenen Veröffentlichungsdatum wieder und werden nach der Veröffentlichung nicht mehr aktualisiert. Sämtliche Angaben, insbesondere Aussagen mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsbezug, Kennzahlen, Ziele und Prognosen, beziehen sich ausschließlich auf den damaligen Zeitpunkt und die damals geltenden methodischen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie treffen keine Aussage über gegenwärtige oder künftige Eigenschaften von Produkten, Leistungen oder Tätigkeiten und stellen weder Werbung für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen noch ein Angebot dar. Ob und in welcher Form darin genannte Ziele oder Absichtserklärungen fortgeführt werden, ergibt sich ausschließlich aus den jeweils aktuellen Veröffentlichungen.
Die Stellungnahme zur Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) wurde an das BMUKN übermittelt. Darin…
Zu dem Referentenentwurf für eine „schnelle“ Novelle der Ersatzbaustoffverordnung hat sich ITAD über das EU…
ITAD hat gemeinsam mit den Verbänden BMKE, BDE, bvse und MIRO eine Stellungnahme zu den…