Stellungnahme zum Referentenentwurf der Bundesregierung vom 30.04.2024 zur Ersten Verordnung zur Änderung der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)

In dieser Stellungnahme äußern wir grundsätzliche Kritik an der geplanten Änderung der Gewerbeabfallverordnung. Zwar unterstützen wir das Ziel, die Getrenntsammlung zu stärken und hochwertiges Recycling zu fördern, sehen jedoch erhebliche methodische und rechtliche Schwächen im vorliegenden Entwurf. Die zugrunde liegenden Studien sind aus unserer Sicht unzureichend und nicht repräsentativ, sodass die daraus abgeleiteten Recyclingquoten weder realistisch noch ökologisch sinnvoll sind. Eine verpflichtende Nachsortierung gemischter Abfälle würde kaum zusätzlichen Nutzen bringen, dafür aber erheblichen Energie- und Ressourcenverbrauch verursachen.

Wir fordern, ökologische Kriterien stärker zu gewichten, übermäßige Bürokratie abzubauen und insbesondere die Pflicht zur Stichprobenkontrolle bei thermischen Abfallbehandlungsanlagen zu streichen. Statt auf pauschale Quoten und Kontrollpflichten zu setzen, sollte die Politik die Getrenntsammlung direkt an der Quelle fördern, die Datengrundlage verbessern und bestehende Systeme vereinfachen.

Langfristig halten wir die Abschaffung der Gewerbeabfallverordnung zugunsten klarerer, praktikabler und ökologisch wirksamer Regelungen für sinnvoll, um die Abfallwirtschaft effizienter und nachhaltiger zu gestalten.

 

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