In dieser Stellungnahme kritisieren wir das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts deutlich. Die extrem kurze Frist für die Konsultation widerspricht aus unserer Sicht den im Koalitionsvertrag zugesagten Prinzipien von Transparenz, Beteiligung und Bürokratieabbau. Inhaltlich betonen wir, dass thermische Abfallbehandlungsanlagen keine klassischen Energieerzeuger sind und daher nur eingeschränkt unter neue Pflichten fallen sollten. Unsere Anlagen erfüllen zentrale Aufgaben der Daseinsvorsorge und leisten durch die Nutzung von Abwärme sowie die Rückgewinnung von Rohstoffen einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.
Die geplanten Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes drohen jedoch zusätzlichen Verwaltungsaufwand und neue Berichtspflichten zu schaffen, ohne die besonderen Rahmenbedingungen unserer Branche ausreichend zu berücksichtigen. Wir fordern daher klare Abgrenzungen und eine differenzierte Einteilung nach Größenklassen, um insbesondere kleinere Betreiber nicht unverhältnismäßig zu belasten.
Unser Anliegen ist eine Gesetzgebung, die die Nutzung von Abwärme gezielt fördert und die Rolle thermischer Abfallbehandlungsanlagen als unverzichtbaren Bestandteil der Energiewende stärkt, statt sie durch zusätzliche Pflichten und Bürokratie zu behindern.
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