In dieser Stellungnahme machen wir gemeinsam mit unseren Partnerorganisationen deutlich, dass die rechtlichen Vorgaben für den Einsatz von Sekundärrohstoffen in Bauprodukten dringend überarbeitet werden müssen. Die derzeit gültigen Feststoffgrenzwerte der ABuG wurden ohne belastbare wissenschaftliche Grundlage festgelegt und führen dazu, dass viele Recyclingmaterialien im Betonbau ausgeschlossen sind – obwohl sie im Straßen- und Tiefbau problemlos eingesetzt werden können. Diese Ungleichbehandlung widerspricht den Prinzipien der Kreislaufwirtschaft, behindert die Ressourcenschonung und erhöht unnötig den CO₂-Ausstoß der Bauwirtschaft.
Wir fordern, dass künftig nicht die Einsatzstoffe, sondern das Endprodukt Beton selbst bewertet wird. Maßgeblich ist, welche Stoffe tatsächlich aus dem fertigen Baustoff in die Umwelt übergehen. Das europäische Prüfverfahren nach DIN EN 16637-2 bietet hierfür eine geeignete Grundlage.
Die derzeitige Regelung hemmt den Übergang zu einer nachhaltigen Bauweise und blockiert Innovationen im Recyclingbereich. Wir setzen uns daher für eine grundlegende Neuausrichtung der Anforderungen ein, um Ressourcenschutz, Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft sinnvoll miteinander zu verbinden und die Nutzung von Sekundärrohstoffen im Bauwesen zu erleichtern.
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Ziel der Konsultation war es, die EU-Taxonomie einfacher, klarer und anwendungsfreundlicher zu gestalten und…