Stellungnahme zum Richtlinienentwurf „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ (BIK)

In dieser Stellungnahme nehmen wir zum Entwurf der Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ (BIK) Stellung und betonen, dass thermische Abfallbehandlungsanlagen einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität leisten. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die thermische Abfallbehandlung in der Präambel des Richtlinienentwurfs als relevanter Bereich genannt wird, kritisieren jedoch, dass der Förderrahmen für unsere Branche noch unzureichend ausgestaltet ist.

Wir fordern eine klare Einbindung der TAB als förderfähige Anlagenkategorie und die Anpassung der Formulierungen, um Missverständnisse auszuschließen. Insbesondere müssen Passagen gestrichen oder präzisiert werden, die TAB aufgrund ihres fossilen Kohlenstoffanteils pauschal von der Förderung ausschließen würden. Die thermische Behandlung von Abfällen ist untrennbar mit der Oxidation fossiler und biogener Kohlenstoffanteile verbunden und gilt daher als unvermeidbare Emissionsquelle. Gleichzeitig entsteht durch Carbon-Capture-Technologien ein erhebliches Potenzial für Negativemissionen (BECCUS).

Darüber hinaus sehen wir erheblichen Nachbesserungsbedarf bei den Förderbedingungen. Die derzeitige Begrenzung der Fördersumme ist unzureichend, um großtechnische Projekte zu ermöglichen. Neben Investitionszuschüssen (CAPEX) muss auch der laufende Betrieb (OPEX) förderfähig sein, um die hohen Energiekosten von CO₂-Abscheideanlagen zu kompensieren. Ebenso halten wir längere Realisierungsfristen, die Einbindung kommerzieller Großprojekte und eine klare Definition wirtschaftlicher Rahmenbedingungen für notwendig.

Wir weisen zudem darauf hin, dass derzeit zentrale gesetzliche und technische Grundlagen fehlen – etwa zur Anerkennung abgeschiedener Emissionen im Emissionshandel und zur Ausgestaltung der CO₂-Infrastruktur. Eine verlässliche Förderung kann daher erst greifen, wenn diese Rahmenbedingungen geschaffen sind.

Abschließend fordern wir, die Fördermittel für thermische Abfallbehandlungsanlagen zu erhöhen, den Förderzeitraum zu verlängern und die Antragsphase an die tatsächlichen Planungsrealitäten anzupassen. Nur durch eine gezielte, auskömmliche Förderung können erste Pilot- und Demonstrationsprojekte realisiert und TAB als wichtiger Bestandteil der deutschen Klimaschutzstrategie etabliert werden.

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