Abfallverbrennung nicht in Emissionshandel aufnehmen

Bis zu 40 Euro je Tonne höhere Entgelte für die thermische Behandlung von Abfällen, rund 2 Milliarden Euro jährliche Mehrkosten für Bürger und Betriebe - aber keine Impulse für den Klimaschutz: Das sind die Folgen, wenn die Abfallverbrennung in Deutschland künftig zusätzlich durch Zertifikate für CO2 verteuert würde – warnt ITAD.

„Kohle, Öl und Gas durch eine CO2-Abgabe teurer zu machen, ist das richtige Mittel, um mittelfristig weniger fossile Brennstoffe einzusetzen. Wir unterstützen die Bundesregierung bei der Strategie, fossile Brennstoffe im Energiemarkt dem Emissionshandel zu unterwerfen“, erklärt Carsten Spohn, ITAD-Geschäftsführer. „Insofern haben wir das ursprüngliche BEHG mit seinem Verweis auf das Energiesteuergesetz und der sich daraus ergebenden Ausnahme für bestimmte Abfälle ausdrücklich begrüßt“.

„Bei der Abfallverbrennung wirkt dieser ökonomische Hebel aber nicht. Es würden nur Mehrkosten produziert, ohne Einfluss auf die Abfallmengen oder gar die CO2-Emissionen zu erreichen“, warnt Spohn. Die Menschen würden beim Einkaufen nicht auf weniger Müll achten, bloß weil die jährlichen Abfallgebühren in einem Segment anstiegen. „Dieser Zusammenhang liegt zeitlich viel zu weit auseinander und ist auch viel zu komplex, um zu einem veränderten Konsumverhalten zu führen“, erklärt der ITAD-Geschäftsführer.

Es drohen Verbrennungs-Entgelte wie in den 1990er Jahren

Wenn – wie von der Bundesregierung aktuell geplant – bei der thermischen Abfallbehandlung CO2-Zertifikate gekauft werden müssten, steigen die Verbrennungsentgelte an den Anlagen nach Berechnungen von ITAD um bis zu 40 Euro je Tonne an. Die Mehrkosten summieren sich auf bis zu 2 Milliarden Euro jährlich. Spohn: „Dann bekommen wir wieder Entgelte auf dem hohen Niveau der 1990er Jahre, die Erfolge der vergangenen Jahre zur Reduzierung der Entsorgungskosten, z.B. durch konsequente Abfalltrennung und Effizienzsteigerungen, werden zunichte gemacht.“

Emissionshandel ist kein geeignetes Instrument für die Abfallverbrennung

Abfälle, die nicht vermieden oder wiederverwertet werden können, gehören nicht zu den als „Heiz- oder Kraftstoffe in Verkehr gebrachten Waren“, auf die das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) abzielt.

Der primäre Zweck der thermischen Abfallbehandlung ist die sichere, saubere und hygienische Entsorgung von Abfällen, die nicht vermieden oder stofflich verwertet werden können. Es besteht weder eine Wahlfreiheit des „Brennstoffes“, noch die Möglichkeit, bestimmte Abfälle, aufgrund eines zu hohen fossilen Kohlenstoffgehaltes, grundsätzlich nicht anzunehmen. Die Gewährleistung dieser Entsorgungssicherheit für Bürger und Unternehmen ist von hoher Bedeutung für die gesamte Kreislaufwirtschaft.

Darüber hinaus liefert die Abfallverbrennung Öko-Energie für Bürger und Unternehmen. Strom aus Abfall wird schon heute als 50 % erneuerbare Energie eingestuft, in vielen Städten wurden die Nahwärme-Netze erweitert, um Wohnsiedlungen und Industrieanlagen mit umweltfreundlicher Wärme aus der Abfallverbrennung zu versorgen.

Abfälle im BEHG würde auch Kunststoffrecycling teurer machen

Ein großer Teil der für das Recycling gesammelten Kunststoffe ist so verunreinigt, kontaminiert oder vermischt, dass er aussortiert und thermisch behandelt werden muss. Die gestiegenen Verbrennungskosten der Recyclingreste würden den gesamten Recyclingprozess um mehr als 60 Euro je Tonne verteuern – und damit den Anreiz steigern, solche Abfälle außerhalb Deutschlands zu “verwerten“.

„Klimapolitik darf die fragwürdigen Entsorgungspraktiken für Kunststoffabfälle in Schwellen- oder Entwicklungsländern nicht noch forcieren, vielmehr müssen Klimaschutz und Müllvermeidung beim Produkt ansetzen, um eine sachgerechte Lenkungswirkung zu entfalten“, fordert Spohn. Die Einbeziehung von Abfällen als Brennstoff in das BEHG dagegen liefert einen völlig falschen Ansatz und belaste Bürger und Wirtschaft mit Kosten, ohne relevante Klimaschutzpotenziale zu erschließen oder mehr Umweltschutz zu generieren. „Wir fordern daher Bund und Länder auf, Abfälle weiterhin nicht in den Anwendungsbereich des BEHG aufzunehmen“, so der ITAD Geschäftsführer.

 

Weitere Hintergrundinformationen zum Thema BEHG und Abfallverbrennung finden Sie unter www.itad.de

ITAD e.V. ist die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungs­anlagen in Deutschland. Über 80 Thermische Abfallbehandlungsanlagen (TAB) mit rund 92 % der bundesdeutschen Behandlungskapazität sind Mitglied der ITAD. Sie verwerten mit fast 7.000 Mitarbeitern rund 24 Mio. Tonnen Abfälle, überwiegend aus Haushalten und Gewerbe. Damit gewährleisten sie maßgeblich die Entsorgungssicherheit für Bürger und Industrie. Durch die Substitution von Strom und Wärme aus fossilen Energieträgern betrug der Beitrag der TAB zum Klimaschutz 2018 ca. 6 Mio. t CO2-Äquivalente.