Besteuerung von Abfällen vermeiden
Dies führt zwangsläufig zu einer Kostensteigerung der hochwertigen energetischen Verwertung von Hausmüll und Gewerbeabfall in Deutschland. Die Folge sind zusätzliche Belastungen insbesondere des Gebührenzahlers. Zudem werden Billiglösungen wie Scheinverwertung und illegale Ablagerung sowie der Export in Länder begünstigt, in denen der Deponieausstieg noch nicht vollzogen wurde - zum Nachteil der Umwelt.
Der Versuch, die Verhältnisse zwischen stofflicher Verwertung (Recycling) und thermischer Entsorgung durch eine Energiesteuer zu beeinflussen und die energetische Verwertung von Abfällen zu ‚bestrafen‘, konterkariert somit die abfall- und klimapolitischen Ziele der EU und Deutschlands.
Eine wesentliche Aufgabe der thermischen Abfallbehandlung ist die Sicherstellung der schadlosen und ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfällen, die entweder nicht sinnvoll stofflich verwertet werden können oder die maximale Anzahl von Nutzungs- und Recyclingzyklen bereits durchlaufen haben. Dabei ist unerheblich, ob der Entsorgungsvorgang als Beseitigung oder als Verwertung eingestuft wird.
Die Lenkung der Stoffströme erfolgt durch die Abfallhierarchie im Sinne des Lebenszyklusgedankens und berücksichtigt, dass die vorgeschriebene Nutzung der entstehenden Wärme fossile Brennstoffe in einer Größenordnung von z.B. 20 Mio. Tonnen Braunkohle einspart. Dies entspricht einer CO 2 eq-Reduktion von 4 Millionen Tonnen.
Fakt ist, dass Abfall in der Regel nicht mit dem Ziel der energetischen Nutzung erzeugt wird. Lediglich bei sehr hochwertig aufbereitetem Abfall, der auch außerhalb von Abfallverbrennungsanlagen z.B. in Kohlekraftwerken und in Zementwerken nutzbar ist, könnte argumentiert werden, dass die schadlose und ordnungsgemäße Entsorgung nicht im Vordergrund steht. Ein solcher Sekundärbrennstoff, der strenge Gütekriterien erfüllt, entspricht auch eher dem Begriff einer erzeugten Ware (=Produkt) an den das Gesetz ausdrücklich anknüpft.
Darüber hinaus ist die praktische Umsetzbarkeit der Besteuerung nicht gegeben, da die Heizwertbestimmung jeder einzelnen Anlieferung der heterogenen Abfallgemische nicht möglich ist.