Geplante Strompreisbremse führt zu Mehrbelastung für Bürger und Unternehmen in Millionenhöhe

ITAD warnt vor den rechtlichen und finanziellen Folgen, sollten bei der Abfallverbrennung, wie vom Bundeskabinett beschlossen, die Abschöpfung krisenbedingter Übererlöse von Stromerzeugern umgesetzt werden.

Die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. (ITAD) warnt vor den rechtlichen und finanziellen Folgen, sollten bei der Abfallverbrennung, wie vom Bundeskabinett beschlossen, die Abschöpfung krisenbedingter Übererlöse von Stromerzeugern umgesetzt werden.

Nachdem der Bundestag am 1. Dezember das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen (StromPBG) erörtert hat, wird nun der zuständige Ausschuss über das Gesetz beraten. Dieses Artikel-Gesetz regelt u.a. die Strompreisbremse mit der sogenannten Abschöpfung von Überschusserlösen bei Betreibern von Stromerzeugungsanlagen und den Wegfall der sogenannten vermiedenen Netzentgelte.

Betroffen von diesen Regelungen ist auch die Stromerzeugung in Thermischen Abfallbehandlungsanlagen (TAB). Der Gesetzentwurf kam unter hohem zeitlichem Druck zustande und hat bedauerlicherweise nicht die spezifische rechtliche und tatsächliche Situation bei der Entsorgung von Abfällen im Rahmen der Daseinsvorsorge und der Aufrechterhaltung einer nachhaltigen Entsorgungssicherheit gewürdigt.

„Thermische Abfallbehandlungsanlagen sind keine konventionellen Kraftwerke und Abfall ist kein klassischer Brennstoff. Vielmehr steht hier die Entsorgung von Abfällen im Vordergrund, nicht die Energieerzeugung“, erläutert Martin Treder von der ITAD.

Bei der Abfallentsorgung durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger spielen ganz andere Preis-Mechanismen eine Rolle als bei der Erzeugung von Strom im Energiemarkt. Insbesondere die direkt-Gebühren-finanzierten Müllverbrennungs-anlagen (z. B. Zweckverbände) unterliegen komplexen preisrechtlichen Vorgaben. So müssen beispielsweise bei kommunalen Anlagen die Erlöse aus der Energieerzeugung mit den Abfallgebühren verrechnet werden. Es entstehen genaugenommen im eigentlichen Sinne keine Gewinne, insbesondere keine Übergewinne.

Werden nun die Stromerlöse gekappt und es erfolgt der Wegfall der vermiedenen Netzentgelten, müssen viele Thermische Abfallverbrennungsanlagen einen zweistelligen Millionenbetrag über die Abfallgebühren erheben. Wie dies operativ erfolgen soll, bereitet der Branche Kopfschmerzen, da die meisten Gebührenhaushalte bereits feststehen.

„Es könnte zu massiven Verwerfungen in der Abfallwirtschaft durch die Umverteilung (Entlastung bei Strom – Belastung bei den Abfallgebühren) kommen. Hinzu kommen noch Rechtsunsicherheiten bei den Gebührenberechnungen. Ausländische Anlagen könnten darüber hinaus Wettbewerbsvorteile erlangen, da die Bundesregierung einen weitaus höheren Betrag abschöpfen will, als die EU-Vorgaben vorsehen. Daher muss die Abfallverbrennung bei diesem Gesetzesvorhaben jetzt ausgenommen bleiben“, führt Treder weiter aus. „Die Folgen für die Branche sind derzeit nicht einschätzbar.“

ITAD hat zum heute an die Mitglieder des Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie, der sich am 6. Dezember mit der Thematik befasst, eine Stellungnahme zum StromPBG geschickt.

Weitere Stellungnahmen, Daten und Fakten, u.a. zum Thema Klimaschutz und Thermische Abfallbehandlung, finden Sie unter www.itad.de.

ITAD ist die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland. Über 90 Thermische Abfallbehandlungsanlagen (TAB) mit rund 95 % der bundesdeutschen Behandlungskapazität sind Mitglied der ITAD. Sie verwerten mit fast 7.000 Mitarbeitern jährlich rund 25 Mio. Tonnen Abfälle, überwiegend aus Haushalten und Gewerbe. Damit gewährleisten sie maßgeblich die Entsorgungssicherheit für Bürger und Industrie. Durch die Substitution von Strom und Wärme aus fossilen Energieträgern sowie die Verwertung von Metallen aus den Verbrennungsrückständen betrug der Beitrag der TAB zum Klimaschutz 2021 mehr als 7 Mio. t CO2-Äquivalente.

Interessenvertretung:
ITAD ist registrierte Interessenvertreterin und wird im Lobbyregister des Bundes unter der Registernummer: R000996 geführt. ITAD betreibt Interessenvertretung auf der Grundlage des „Verhaltenskodex für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Rahmen des Lobbyregistergesetzes.“