Gutachten zur Beschreibung der BVT zur NOx-Minderung bei der thermischen Abfallbehandlung

Eine gemeinsame Pressemitteilung von UBA, TU Dresden und ITAD zur Klarstellung des Untersuchungsauftrages des Gutachtens.

Das von der Technischen Universität Dresden im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) erstellte NOx-Gutachten (EUWID 29/2011) verfolgte die Aufgabe, unterschiedliche Techniken und deren Entwicklungspotenziale zur Minderung von Stickstoffoxiden im Abgas von Abfallverbrennungsanlagen und Ersatzbrennstoff-Kraftwerken hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Kosten und Energieverbrauch zu beschreiben – so auch der Titel des Gutachtens. Neben einer umfangreichen Studie zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) und der Forschung wurden im Rahmen der Bearbeitung verschiedene Hersteller von Abfallverbrennungsanlagen, SNCR- und SCR- Anlagen, beratende Ingenieurbüros sowie Betreiber einbezogen. Dabei wurden auch Daten für die Bilanzierung verschiedener Verfahrensvarianten abgefragt.

Die Ergebnisse der Studie und der Berechnungen sind im März 2011 vor der Veröffentlichung des Gutachtens öffentlich mit Vertretern aus Industrie, Verbänden, Wissenschaft und Behörden diskutiert worden.

Es besteht Konsens darüber, dass  in dem Gutachten die verfügbaren Techniken und die Entwicklungspotenziale umfassend und richtig dargestellt sind.

Dabei ist es selbstverständlich, dass es bei der Ermittlung der Folgenabschätzung bei einer Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Stickoxidminimierung Einzelfallprüfungen bedarf, da die technischen Rahmenbedingungen in den verschiedenen Anlagen stark variieren und von dem im Gutachten dargestellten Beispielen abweichen können. Genauso selbstverständlich ist auch nach Meinung des Umweltbundesamtes, dass Erkenntnisseaus Forschung und industrielle Praxis es gestatten, nach über 20 Jahren über eine Fortschreibung der emissionsbegrenzenden Anforderungen bei Abfallverbrennungsanlagen zu diskutieren. Deutschland ist dazu u.a. auch durch die neuen Europäischen Vorgaben mit der höheren Verbindlichkeit der BVT-Merkblätter und der Berücksichtigung des fortgeschrittenen Standes der Technik verpflichtet.