ITAD begrüßt Bundestags-Empfehlung zur NIS-2-Richtlinie

Pressemitteilung vom 17.11.2025 Unnötige Doppelregulierung thermischer Abfallbehandlungsanlagen durch BSI und BNetzA kann vermieden werden.

ITAD begrüßt Bundestags-Empfehlung zur NIS-2-Richtlinie 
Unnötige Doppelregulierung thermischer Abfallbehandlungsanlagen durch BSI und BNetzA kann vermieden werden 

 

  • ITAD begrüßt vermiedene Bürokratie durch Doppelregulierung thermischer Abfallbehandlungsanlagen durch BSI und BNetzA 
  • ITAD-Anlagen erfüllen als KRITIS-Anlagen ohnehin schon sehr hohe Anforderungen an IT-Sicherheit 
  • Umsetzung der Richtlinie in dieser Form bis Ende des Jahres erwartet 

 

ITAD begrüßt den Entschluss des Bundestages vom 13.11.2025, die Empfehlung des Innenausschusses zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Deutschland zu verabschieden. Dadurch wird dem befürchteten Missstand einer möglichen Doppelregulierung thermischer Abfallbehandlungsanlagen durch das BSI und die BNetzA Rechnung getragen und weiter überbordender Bürokratie in der Entsorgungswirtschaft entgegengewirkt.  

Die Bemühungen der ITAD, auf Landes- und Bundesebene für Aufklärung zu sorgen, haben hier Früchte getragen. Bereits Anfang Juli hatte ITAD in einer Stellungnahme deutlich gemacht, dass Anpassungen zur Vermeidung unnötiger Bürokratie notwendig sind. Denn: „Die ITAD-Anlagen sind bereits zu 90 % sogenannte KRITIS-Anlagen und damit der Regulatorik für kritische Infrastruktur im Bereich der IT-Sicherheit hinsichtlich ihrer kritischen Dienstleistung, nämlich der Entsorgung von Siedlungsabfällen, unterworfen. Sie erfüllen demnach ohnehin schon sehr hohe Anforderungen an ihre IT-Sicherheit. Hinzu kommen für die KRITIS-Anlagen nun die Anforderungen aus der NIS2-Umsetzung an die allgemeine IT-Sicherheit. Die Doppelregulierung hätte keinen Mehrwert, sondern nur weitere Bürokratie mit sich gebracht,“ erklärt Dr. Bastian Wens, Geschäftsführer der ITAD. 

Zum Hintergrund: Grundsätzlich werden Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, in Sektoren unterteilt, für die unterschiedliche Verpflichtungen gelten können und die durch unterschiedliche Stellen reguliert werden. Anlagen des Sektors „Siedlungsabfallentsorgung“ müssen dem Anforderungskatalog des BSI entsprechen; Anlagen zur Energieerzeugung dem der BNetzA.  

Ziel der verabschiedeten Empfehlung ist es, dass die auslegungsbedürftige Formulierung in §28 des aktuellen Entwurfes des Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (die Verpflichtungen der Anlagenbetreiber gegenüber der BNetzA soll entfallen, wenn der Betrieb der Energieerzeugungsanlage „im Hinblick auf die gesamte Geschäftstätigkeit dieser Einrichtung vernachlässigbar ist“) durch die Einstufung der Energieerzeugung als „Nebentätigkeit“ ersetzt wird. 

Der angepasste Gesetzesentwurf wird am 21. November 2025 einen zweiten Durchgang durch den Bundesrat durchlaufen. Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie noch dieses Jahr erlassen wird. Die Frist zur Umsetzung dieser europäischen Richtlinie in deutsches Recht endete bereits am 17. Oktober 2024.  

 

Das beigefügte Bildmaterial ist unter der Quellenangabe „ITAD e.V.“ frei verwendbar. 

Hintergrundinformationen: 

ITAD e.V. ist die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland. 92 Thermische Abfallbehandlungsanlagen (TAB) mit rund 95 % der bundesdeutschen Behandlungskapazität sind Mitglied. Sie verwerten mit über 7.500 Mitarbeitenden jährlich 25,9 Mio. Tonnen Abfälle, überwiegend aus Haushalten, Umweltschutzmaßnahmen und Gewerbe. Damit gewährleisten sie maßgeblich die Entsorgungssicherheit für Bürger und Unternehmen im Rahmen der Daseinsvorsorge. Durch die Nutzung der dabei entstehenden Abwärme wird Strom (mehr als 10 Mio. MWh) sowie Prozessdampf und Fernwärme (mehr als 26 Mio. MWh) produziert, sodass fossile Energieträger substituiert werden. Mit der Verwertung der Metalle aus den Verbrennungsrückständen wird somit ein relevanter Netto-Beitrag aus den TAB zum Klimaschutz mit mehreren Mio. Tonnen CO2 geleistet.