ITAD begrüßt das Urteil des EuGH zur Abfallablagerungsverordnung

Die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland (ITAD e.V.) begrüßt die seit langem erwartete Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur EU-Konformität der deutschen Abfallablagerungsverordnung.

Da nicht davon auszugehen ist, dass das VG Koblenz die Frage der Verhältnismäßigkeit verneinen wird, steht dem Ende der Ablagerung unvorbehandelter Abfälle auf Deponien nun nichts mehr im Wege.

Insbesondere kann ausgeschlossen werden, dass sich weitere Deponiebetreiber dem Ersuchen des Deponiezweckverbandes Eiterköpfe anschließen könnten.

Im Hinblick auf den Stichtag des 01. Juni 2005 besteht damit endlich Rechtssicherheit.